Bildungsprämie: Zuschuss vom Staat nutzen!

Förderprogramm der Bundesregierung
zur Unterstützung der individuellen beruflichen Weiterbildung

Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

Adobe Flash Player herunterladen

Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung. Der Prämiengutschein ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren um maximal 50%, höchstens jedoch um 500,00 €.
Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst aufbringen.

Die VHS Dortmund wurde aufgrund ihrer jahrelangen Beratungserfahrung als eine von 600 Beratungsstellen in Deutschland für dies Verfahren zugelassen.

Einen Prämiengutschein können erhalten:

  • Erwerbstätige in Deutschland die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 EUR (bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
  • Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
  • Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.

Keinen Prämiengutschein erhalten:

  • Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen,
  • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre,
  • alle anderen Personen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.

Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Ausschlaggebend ist das Datum des Beratungsprotokolls (siehe unten).
Der Prämiengutschein ist für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gültig. Er dient der individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren sowie Prüfungen. Er darf ausschließlich für die unmittelbaren Prüfungs- oder Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden. Neben- oder Folgekosten insbesondere für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung sind nicht förderfähig.

Prämiengutscheine dürfen nicht ausgestellt bzw. eingesetzt werden für:

  • Weiterbildungen, die der Gesundheitsprävention, der Persönlichkeitsentwicklung, der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen und künstlerischen Betätigung oder der sonstigen allgemeinen Lebensführung dienen,
  • Weiterbildungen, die der Erfüllung einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen,
  • den Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis für alle in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Klassen.

Sofern die oben genannten Anforderungen der Förderung nicht entgegenstehen, können Weiterbildungsanbieter, die Prämiengutscheine annehmen, unter folgenden Voraussetzungen eine Erstattung beantragen:

Eignung der Maßnahme

  • Die Weiterbildungsmaßnahme vermittelt berufsspezifische Inhalte oder Kenntnisse bzw. Fertigkeiten, die der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen (etwa Grundbildung, Sprachen, etc.).
  • Die Weiterbildungsmaßnahme ist geeignet, um das auf dem Gutschein aufgeführte Weiterbildungsziel zu erreichen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt nicht als Einzelunterricht, nicht als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung und nicht in Form von Selbstlernmedien.

Zugang zur Maßnahme

  • – Die Weiterbildungsmaßnahme ist öffentlich angekündigt und frei zugänglich. Sie ist nicht an eine Zugehörigkeit der Teilnehmenden zu einer bestimmten Institution (wie einem Unternehmen, einer Unternehmensgruppe, einem Verband oder einem Verein) gebunden.

Der Prämiengutschein ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung.

Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?

Den Prämiengutschein gibt es in unserer Beratungsstelle.
Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin

– unter Telefon 0231 50-24719.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Ihrer Beratung mit:

Warum ist eine Beratung notwendig?

Während des eingehenden Beratungsgespräches wird Ihr Anspruch auf eine Bildungsprämie geprüft, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an Ihre Weiterbildung geklärt. Ihnen werden geeignete Anbieter für ihre Weiterbildung genannt.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihren Gutschein. Auf diesem sind das Weiterbildungsziel und die Weiterbildungsanbieter genannt.

Wie löse ich den Prämiengutschein ein?

Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter verrechnet bei Annahme des Prämiengutscheins max. 50 % der Kurs- oder Prüfungsgebühren, höchstens jedoch 500,00 €, mit dem Prämiengutschein. Den restlichen Betrag zahlen Sie.

Bitte beachten Sie:

Prämiengutscheine können nur für Kurse eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht waren.

Wo finden Sie weitere Informationen?