Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Digitaltag und Wissensbooster: Fotos + Design mit kostenlosen Tools
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-29223 |
| Beginn | Do., 25.06.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | entgeltfrei |
| Teilnehmende | 1 - 10 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Im Rahmen des bundesweiten Digitaltags möchten wir uns gemeinsam auf die Suche nach digitalen Alternativen zu den großen Plattformen begeben.Unsere Wissensboosterreihe ist eine kostenlose Vortragsreihe. Sie erfahren in knapp 1.5 Stunden Wissenswertes und Neues zu dem jeweiligen Thema.
In der heutigen digitalen Welt sind professionelle Tools für Design, Bildbearbeitung und technische Zeichnungen unverzichtbar. Doch wer nicht über ein großes Budget verfügt, muss nicht auf hochwertige Software verzichten. In diesem Workshop lernst du kostenlose Alternativen zu bekannten Programmen wie Photoshop, CAD-Software und Design-Tools kennen. Du erhältst einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, die dir diese Programme bieten, und lernst, wie du sie effektiv in deine Arbeit integrieren kannst. Ob für private Projekte oder berufliche Anwendungen – mit den richtigen Tools kannst du deine Kreativität und Produktivität steigern, ohne tief in die Tasche greifen zu müssen.
Lernziele:
• Überblick über kostenlose Alternativen zu Photoshop gewinnen
• Grundfunktionen und Anwendungsmöglichkeiten von kostenlosen CAD-Programmen kennenlernen
• Design- und Gestaltungssoftware für verschiedene Zwecke entdecken
• Praktische Tipps zur Nutzung der Programme erhalten
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Privatpersonen, die kostengünstige Alternativen zu teurer Software suchen
• Berufstätige, die ihre Arbeitsprozesse optimieren möchten
• Kreative, die neue Tools für ihre Projekte ausprobieren wollen
• Studierende und Auszubildende, die professionelle Software nutzen möchten, ohne hohe Kosten zu verursachen
Lernmethoden:
• Praktische Demonstrationen
Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Digitaltags 2026 "Digitale Sicherheit" statt. Die Teilnahme ist somit kostenfrei.
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
Dirk Dittmann

Langjährige Erfahrungen bei der Umsetzung von innovativen Vorhaben im Bereich der Digitalisierung und der Digitalen Bildung.
Ansprechpartner für das DigitalLabor der VHS Dortmund.
Kurse des Dozenten
Kurse des Dozenten

Die Baustelle des neuen ICE-Werk Dortmund-Hafen
- Datum: Mi. 10.06.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Die Stadtentwässerung in Dortmund – Betriebshof des Kanalbetriebs
- Datum: Do. 17.12.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Die Baustelle des neuen ICE-Werk Dortmund-Hafen
- Datum: Do. 15.10.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Unterwegs mit dem Förster – So sieht die Zukunft des Waldes aus!
- Datum: Mi. 24.06.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
