Nach § 20 Abs. 1 SGB V Primärprävention sind Krankenkassen verpflichtet, Präventionskurse aus folgenden Bereichen zu fördern:
Bewegung
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
- Ernährung
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
- Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
Stressreduktion
- Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
- Förderung von Entspannung
Suchtprävention
- Förderung des Nichtrauchens
- Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums
Für die u. g. Kurse übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder auch ganz die Teilnahmegebühren. Eine Voraussetzung für eine Förderung ist z. B. eine regelmäßige Teilnahme (mind. 80 %).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor der Anmeldung, ob die gewünschte Veranstaltung gefördert wird.

