Bildungsveranstaltungen nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Sie möchten für die Teilnahme an einem Bildungsurlaub eine bezahlte Freistellung von der Arbeit (max. 5 Tage) beantragen? Dann müssen Sie spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ihrem Arbeitgeber die Anmeldeunterlagen der VHS vorlegen! Weiterlesen...
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