Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Pilatesabend: Pilates für Bauch-Oberschenkel-Po" (Nr. 86054C) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Die Kunst der Stimme – Sprecher-Basics: Textarbeit, Schauspiel und Berufspraxis

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-14301D
Beginn Sa., 13.06.2026, 10:00 - 15:00 Uhr
Dauer 2 Termine
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 82,80 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 15

Kursbeschreibung

In diesem praxisorientierten Workshop lernen Sie die Grundlagen des professionellen Sprecherhandwerks kennen. Im Mittelpunkt stehen die Arbeit am Text, der bewusste Einsatz von Stimme, Atem und Ausdruck sowie schauspielerische Mittel zur Gestaltung von Emotionen, Situationen und Dialogen.
Anhand konkreter Texte erproben Sie unterschiedliche Interpretationen, entwickeln authentische Figuren und erhalten individuelles Feedback. Ergänzung findet der Kurs durch realistische Einblicke in den Sprecherberuf: Wie sieht der Arbeitsalltag aus? Welche Erwartungen sind realistisch, welche eher irreführend?

Über den Dozenten: Ramon Klein ist Profi-Sprecher und Voice Actor. Man kennt seine Stimme aus großen Spiele-Erfolgen wie Borderlands 4, Battlefield 6, Resident Evil Requiem, Final Fantasy 7 Rebirth und World of Warcraft. Sein Handwerk lernte er unter anderem bei namhaften Hollywood-Synchronsprechern wie David Nathan (deutsche Stimme von Johnny Depp), Michael Pan und Cathlen Gawlich (Rose von Two and a Half Men). Neben dem Voice Acting für Games spricht er regelmäßig Hörbücher und Projekte in allen Bereichen der Medienlandschaft.

Der Workshop verbindet intensive praktische Übungen mit dem "Tacheles" der beruflichen Realität – ideal für Interessierte an Hörbüchern, Podcasts, Voice Acting oder eigenen kreativen Projekten.

Entdecken Sie Ihre Stimme und sammeln Sie erste professionelle Sprechererfahrungen!

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
13.06.2026
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof
Datum
20.06.2026
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof

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Anmeldefrist erreicht

Deutsch B1.1

  • Datum: Di. 14.04.2026 - Do. 02.07.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
fast ausgebucht

Lese-Café

  • Datum: Di. 14.04.2026 - Di. 14.07.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Kampfrhetorik und Selbstbewusstsein

  • Datum: Do. 15.10.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
fast ausgebucht

Einstieg ins Arabische in Wort und Schrift (Hocharabisch)

  • Datum: Mi. 15.04.2026 - Mi. 24.06.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47