Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Vogelbestimmung für Anfänger*innen (NABU)" (Nr. 55435) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Deutschprüfung telc ,,Start Deutsch A1" Prüfung

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-17401
Beginn Do., 21.05.2026, 11:30 - 15:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 135,00 €
Teilnehmende 6 - 16

Kursbeschreibung

Achtung: Eine An - oder Abmeldung zu dieser Prüfung ist ausschließlich bis zum 23.04.2026 möglich. Abmeldungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sind kostenpflichtig.

Die Prüfungsgebühr beträgt 135,00 Euro (keine Ermäßigung möglich).

Im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attests (am Prüfungstag bis 13:00 per E-Mail an mfalkenhagen@stadtdo.de oder tscrilatti@stadtdo.de einzureichen) wird eine Abmeldegebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.

Die Zertifikatsprüfung Start Deutsch A1 eignet sich für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren, die ihre ersten Deutschkenntnisse nachweisen möchten. Sie eignet sich am besten für:

- Menschen, die ersten Deutschkenntnisse nachweisen müssen

- Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren

- Personen, die ein Visum oder Aufenthaltstitel beantragen (z. B. Familiennachzug)

- Lernende, die einen offiziellen Einstieg ins deutsche Sprachsystem suchen

Die Zertifikatsprüfung Start Deutsch A1 besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert ca. 75 Minuten. Die mündliche Prüfung findet direkt im Anschluss statt.

Ein Modelltest kann im Internet unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.telc.net/sprachpruefungen/zertifikatspruefung/deutsch/start-deutsch-1-/-telc-deutsch-a1/

Das Wiederholen einzelner nicht bestandener Prüfungsteile (mündlich bzw. schriftlich) ist nicht gestattet.

Mit der Anmeldung zur Prüfung erkennen Sie neben den Entgelt- und Teilnahmebedingungen der VHS Dortmund auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Prüfungsordnung der telc gGmbH an.
Insbesondere weist die VHS auf den §8 der AGB sowie die §§15 und 16 der Prüfungsordnung der telc gGmbH hin.

Nähere Informationen zur Prüfung, zu Testformaten, Durchführung und Auswertung finden Sie im Internet unter: www.telc.net.

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
21.05.2026
Uhrzeit
11:30 - 15:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139b
Datum
21.05.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S137b

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