Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Deutsch-Kompaktkurs B2

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-30411D
Beginn Mi., 02.12.2026, 09:00 - 13:15 Uhr
Dauer 30 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 510,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 16
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Deutsch lernen auf B2-Niveau: Ihr Weg zur fortgeschrittenen Sprachkompetenz

Erweitern Sie Ihren Horizont und bringen Sie Ihre Deutschkenntnisse auf die nächste Stufe. In diesem umfassenden Kurs begleiten wir Sie auf dem Weg zum Sprachniveau B2, wobei Sie systematisch die Module B2.1 und B2.2 durchlaufen. Das Ziel ist es, Ihre Ausdrucksfähigkeit zu verfeinern, komplexe Texte besser zu verstehen und sich in vielfältigen Alltagssituationen sowie im beruflichen Kontext sicher und nuanciert zu verständigen. Wir legen großen Wert auf eine lebendige Lernatmosphäre, in der Sie die Sprache nicht nur theoretisch erlernen, sondern aktiv anwenden. Da der Sprung auf das B2-Niveau eine intensive Auseinandersetzung mit der Grammatik und einem erweiterten Wortschatz erfordert, setzen wir auf eine Kombination aus fundierter Anleitung und Ihrer persönlichen Motivation, um gemeinsam nachhaltige Fortschritte zu erzielen.

Lernziele:
• Erreichen des Sprachniveaus B2
• Erweiterung des Wortschatzes für komplexere Themenbereiche
• Festigung und Vertiefung der fortgeschrittenen Grammatik
• Steigerung der Sicherheit in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Teilnehmende mit einem fundierten B1-Niveau (Voraussetzung für die Anmeldung)
• Personen, die ihre Deutschkenntnisse für den Beruf oder das Studium professionalisieren möchten

Lernmethoden:
• Interaktiver Unterricht mit Fokus auf Kommunikation
• Eigenverantwortliches Lernen zur Festigung der Inhalte
• Individuelle Lernphasen und gezielte Hausaufgaben

Bitte mitbringen:
• Das Lehrwerk: wird noch bekannt gegeben
• Schreibmaterialien und eine positive Lernbereitschaft

Wichtige Hinweise:
Hier finden Sie einen Link zum Online-Test, wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Sprachniveau Sie bereits erreicht haben.
https://einstufungstests.klett-sprachen.de/eks/DaF-A1-C1/

• Eine Abschlussprüfung ist nicht fester Bestandteil dieses Kurses.
• Es besteht jedoch die Möglichkeit, die entsprechende Prüfung unabhängig vom Kurs bei der VHS Dortmund abzulegen.
• Ergänzend kann das kostenlose Selbstlernangebot vhs-Lernportal genutzt werden
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
02.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
04.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
07.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
08.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
09.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
11.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
14.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
15.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
16.12.2026
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09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
18.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
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