Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Englisch A1.2 - mit geringen Vorkenntnissen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-32132D
Beginn Mi., 16.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 11 Termine
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 105,60 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Möchten Sie Ihre Grundkenntnisse in der englischen Sprache auffrischen und auf ein solides Fundament aufbauen? Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmende, die bereits erste Berührungspunkte mit Englisch hatten, nun aber eine strukturierte Vertiefung auf dem Niveau A1.2 suchen. Gemeinsam erweitern wir Ihren Wortschatz und festigen die grammatikalischen Grundlagen, damit Sie sich in alltäglichen Situationen selbstbewusster und flüssiger ausdrücken können. Im Fokus stehen dabei die Freude am Sprachenlernen sowie die praktische Anwendung: Durch eine lebendige Mischung aus Theorie und Interaktion werden Sie ermutigt, die Sprache aktiv zu nutzen und Ihre Hemmungen beim Sprechen zu überwinden. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei, die englische Sprache nicht nur zu verstehen, sondern sie lebendig zu gestalten.

Lernziele:
• Erweiterung des Grundwortschatzes für den Alltag
• Festigung und Vertiefung der Basisgrammatik
• Verbesserung der Hör- und Leseverständnisse
• Aufbau von Sicherheit in einfachen Gesprächssituationen
• Training der korrekten Aussprache und Intonation

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Teilnehmende mit geringen Englischvorkenntnissen
• Personen, die eine systematische Wiederholung des A1-Niveaus wünschen
• Motivierte Lernende, die ihre kommunikativen Fähigkeiten im Englischen ausbauen möchten

Lernmethoden:
• Interaktiver Unterricht mit Fokus auf Kommunikation
• Arbeit mit dem Lehrbuch und ergänzenden Audio-Materialien
• Partner- und Gruppenübungen zur praktischen Anwendung
• Gezielte Wortschatz- und Grammatikübungen

Bitte mitbringen:
• Lehrbuch: Fairway new A1, Kurs- und Übungsbuch mit Audios (ISBN 978-3-12-501610-1), bitte ab Lektion 4

Wichtige Hinweise:
• Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Lehrbuch nicht in der Kursgebühr enthalten sind.
• Das benötigte Material sollte zeitnah nach der ersten Kursstunde besorgt werden.

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
23.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
30.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
07.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
14.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
04.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
11.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
18.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
25.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
Datum
02.12.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S337
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  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
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  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Englisch A1.1 - ohne Vorkenntnisse

  • Datum: Di. 21.07.2026 - Do. 27.08.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47