Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Book Club – English Conversation (B1/B2)
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-33248D |
| Beginn | Di., 15.09.2026, 10:45 - 12:15 Uhr |
| Dauer | 11 Termine |
| Kursort | Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36 |
| Entgelt | 105,60 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 15 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Sie sind leidenschaftliche Leserin oder leidenschaftlicher Leser und möchten Ihre Englischkenntnisse auf unterhaltsame Weise erweitern? Dann ist unser Buchclub genau das Richtige für Sie! In entspannter Atmosphäre tauchen wir gemeinsam in ein englischsprachiges Buch ein, diskutieren die Inhalte und vertiefen spielerisch Ihren Wortschatz. Jede Sitzung widmet sich einigen Kapiteln, die wir durch Gespräche, Vokabelarbeit und kleine Aktivitäten erkunden. Der Fokus liegt auf der Kommunikation – perfekte Grammatik steht nicht im Vordergrund, sodass sich alle wohlfühlen und aktiv einbringen können. In einer freundlichen und inspirierenden Umgebung können Sie Ihre Sprachkenntnisse anwenden, Ihre Gedanken teilen und neue Perspektiven auf die Geschichte entdecken.In der ersten Sitzung stellen wir Ihnen eine Auswahl passender Bücher vor. Selbstverständlich sind Sie auch herzlich eingeladen, eigene Vorschläge einzubringen. Gemeinsam entscheidet die Gruppe, welches Werk wir im Kurs lesen werden.
Lernziele:
- Englischsprachige Literatur verstehen und interpretieren
- Vokabular erweitern und anwenden
- Kommunikative Fähigkeiten in einer Gruppe verbessern
- Selbstbewusstsein im mündlichen Ausdruck stärken
- Kulturelle Einblicke durch literarische Werke gewinnen
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende auf dem Niveau B1–B2
- Personen, die ihre Englischkenntnisse in einer entspannten Atmosphäre anwenden möchten
- Alle, die Freude am Lesen und an der Diskussion haben
- Interessierte, die ihre Sprachkompetenz durch Literatur vertiefen wollen
Lernmethoden:
- Diskussionsrunden zu den gelesenen Kapiteln
- Vokabel- und Sprachübungen
- Kreative Aktivitäten zur Vertiefung der Inhalte
- Gruppenarbeit und Austausch
Bitte mitbringen:
- Das Material wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben
Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Rodenbergstr. 3644287 Dortmund
Kurse der Dozentin
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