Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Aquarellmalerei" (Nr. 72226D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Bildungsurlaub: Italienisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-37902D
Beginn Mo., 13.07.2026, 09:30 - 15:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 215,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 15
Zielgruppe
Downloads Seminarunterlagen "Italienisch für Anfänger/Innen ohne Vorkenntnisse"

Kursbeschreibung

Italienisch-Bildungsurlaub für Anfänger*innen

Sie träumen davon, Italienisch zu lernen, haben aber bisher nur Grundkenntnisse wie "Pasta" und "Pizza"? Unser Intensivkurs bietet Ihnen die ideale Möglichkeit, die Sprache in kurzer Zeit zu erlernen und gleichzeitig mehr über Italien und seine faszinierende Kultur zu erfahren. Mit einem hohen Lerntempo und einer strukturierten Herangehensweise eignen Sie sich schnell die wichtigsten Grundlagen an. Ob für den Beruf oder den nächsten Urlaub – dieser Kurs bereitet Sie optimal auf einfache Alltagssituationen vor und vermittelt Ihnen die Grundlagen der italienischen Grammatik. Tauchen Sie ein in die Welt der italienischen Sprache und entdecken Sie die Schönheit dieser lebendigen Kultur.

Inhalte:
- Grundlagen der italienischen Sprache erwerben
- Einfache Alltagssituationen bewältigen
- Italienische Begrüßungsrituale und Anreden kennenlernen
- Über Italien und die Italienerinnen sprechen können
- Grundlagen der italienischen Grammatik verstehen
- Einfache Sätze bilden und verstehen

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Personen, auf die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben zukommen, denen sie ohne Fremdsprachenkenntnisse nicht gerecht werden können
- Personen, für die der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Schlüssel- bzw. Aufstiegsqualifikation darstellt
- Alle, die in kurzer Zeit Italienisch lernen möchten

Lernmethoden:
- Interaktiver Unterricht mit viel Praxisbezug
- Rollenspiele und Gruppenarbeit
- Kulturelle Einblicke und authentische Materialien

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Con piacere nuovo A1, Klett-Verlag, ISBN 978-3-12-502202-7, ab Lektion 1 (muss selbst erworben werden)
- Schreibutensilien
- Etwas zu trinken und eine kleine Snackpause

Wichtige Hinweise:
Die Veranstaltung entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen zeitnah zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.

Ablaufplan Italienisch-Bildungsurlaub

1. Tag (6 UE)
- Begrüßung, Vorstellen, Fragen
- Anrede, Begrüßungsrituale
- Italia & Italiani

2. Tag (6 UE)
- Besuch im Restaurant
- Primi contatti

3. Tag (6 UE)
- Am Arbeitsplatz

4. Tag (6 UE)
- Freizeit und Hobbies
- Passato Prossimo

5. Tag (6 UE)
- Tutti in vacanza
- Ripasso

Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Kurs begrüßen zu dürfen und Ihnen die faszinierende Welt der italienischen Sprache und Kultur näherzubringen!
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
13.07.2026
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße
Datum
14.07.2026
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße
Datum
15.07.2026
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße
Datum
16.07.2026
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße
Datum
17.07.2026
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße

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Anmeldung möglich

Französisch A1.1

  • Datum: Di. 15.09.2026 - Di. 08.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Italienisch mit Vorkenntnissen (A1.2)

  • Datum: Mo. 26.10.2026 - Fr. 30.10.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung auf Warteliste

Hatha Yoga

  • Datum: Mi. 16.09.2026 - Mi. 02.12.2026
  • Ort: LWL-Tagesklinik, Allerstraße 1
Anmeldung möglich

Veganes Menü

  • Datum: Di. 16.06.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47