Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Niederländisch B1.3 - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-39385D
Beginn Do., 22.01.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 9 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 86,40 €
Teilnehmende 5 - 15

Kursbeschreibung

In diesem Kurs für fortgeschrittene Lernende vertiefen Sie Ihre Sprachkenntnisse. Sprachen lernen auf dieser Niveaustufe beinhaltet vor allem, den Wortschatz auszubauen, komplexere grammatische Strukturen zu verwenden, Flexibilität im Ausdruck zu gewinnen und spontaner kommunizieren zu können. Sie üben das Sprechen, Hören und Lesen und gewinnen so zunehmend sprachliche Sicherheit.

Lehrbuch: Welkom terug! neu B1 - Hybride Ausgabe allango, Kurs- und Übungsbuch mit Audios, ISBN: 978-3-12-529069-3, ab Lektion 8

Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten. Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist ein Werktag vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
22.01.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
29.01.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
05.02.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
12.02.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
19.02.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
26.02.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
05.03.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
12.03.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
19.03.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online

Hermien Väth


Dozentenportrait
Mein Name ist Hermien Väth, ich bin gebürtige Niederländerin und Diplom-Betriebswirtin. Seit vielen Jahren unterrichte ich mit großer Freude Niederländisch an verschiedenen Volkshochschulen. Meine Kurse richten sich sowohl an Anfänger*innen als auch an Fortgeschrittene – gerne auch mit besonderen Schwerpunkten wie niederländische Lieder, gemeinsames Kochen oder Exkursionen in die Niederlande. Mir ist wichtig, dass die Sprache lebendig wird und der Unterricht Spaß macht.
Neben meiner Unterrichtstätigkeit habe ich über viele Jahre in internationalen Unternehmen gearbeitet. Besonders prägend war meine Zeit in einem Handelsunternehmen, in dem ich von Bergkamen aus fünf Jahre lang eine Filiale in Enschede betreute. Dort habe ich intensiv mit der niederländischen Sprache gearbeitet – unter anderem im Bereich Werbung und Marketing – und täglich erlebt, wie stark Sprache und Kultur miteinander verbunden sind.
Seit 2021 unterrichte ich regelmäßig an der VHS Dortmund, wo ich meine Begeisterung für die niederländische Sprache und Kultur weitergebe. Die Rückmeldungen meiner Teilnehmenden zeigen mir immer wieder: Sprache lernen darf abwechslungsreich, kreativ und praxisorientiert sein.
Privat bin ich seit 1992 verheiratet und Mutter von zwei erwachsenen Söhnen (geb. 1994 und 1998). In meiner Freizeit treibe ich gerne Sport, verreise gerne, liebe das Radfahren und treffe mich mit Freundinnen – und natürlich bleibe ich den Niederlanden in vielerlei Hinsicht eng verbunden.

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