Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Griechisch A1 Vertiefung" (Nr. 40039D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Türkisch Konversations- und Lesekurs (B1/B2) - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-40180D
Beginn Mi., 16.09.2026, 17:30 - 19:00 Uhr
Dauer 8 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 99,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Vertiefen Sie Ihre Türkischkenntnisse in einem abwechslungsreichen Kurs, der Lesen und Sprechen in den Mittelpunkt stellt. In diesem Kurs erweitern die Lernenden ihre Türkischkenntnisse in zwei aufeinanderfolgenden Einheiten: In der ersten Stunde liegt der Fokus auf Lesen und Wortschatzerweiterung anhand kurzer Texte zu Alltag, Kultur und aktuellen Themen. In der zweiten Stunde steht das aktive Sprechen im Vordergrund: Rollenspiele, Gruppendiskussionen (Breakout Rooms) und Mini-Präsentationen ermöglichen praxisnahes Üben und fördern die mündliche Ausdrucksfähigkeit. Themenbeispiele sind Reisen und Urlaub, Essen und Trinken, Arbeit und Freizeit, Gesundheit und Lebensstil, Medien und Technologie sowie türkische Kultur und Traditionen.

Lernziele:
- Erweiterung des Wortschatzes zu verschiedenen Themen
- Vertiefung der Lesekompetenz durch authentische Texte
- Verbesserung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit durch praktische Übungen
- Anwendung von Grammatik und Vokabular in praxisnahen Situationen
- Förderung des kulturellen Verständnisses

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende, die Ihre Sprachkenntnisse in Richtung B1/B2 Niveau vertiefen möchten
- Personen, die ihre Türkischkenntnisse in Lesen und Sprechen ausbauen möchten

Lernmethoden:
- Interaktive Online-Unterrichtseinheit
- Lesen von Texten zu verschiedenen Themen
- Wortschatztraining und interaktive Übungen
- Rollenspielen, Gruppendiskussionen und Mini-Präsentationen

Bitte mitbringen:
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.

Wichtige Hinweise:
- Der Kurs findet über die Lernplattform vhs.cloud statt.
- Das Lehrmaterial wird von der Dozentin zur Verfügung gestellt.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:00 Uhr
Ort
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Datum
23.09.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:00 Uhr
Ort
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Datum
30.09.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:00 Uhr
Ort
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Datum
07.10.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:00 Uhr
Ort
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Datum
14.10.2026
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17:30 - 19:00 Uhr
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Datum
04.11.2026
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17:30 - 19:00 Uhr
Ort
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Datum
11.11.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:00 Uhr
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Datum
18.11.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:00 Uhr
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Plotten: Geschenke zur Einschulung - kreativ mit dem Plotter

  • Datum: Mi. 19.08.2026
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Socken stricken – kreativ, entspannend und nachhaltig

  • Datum: Fr. 27.11.2026 - Fr. 18.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Nähen für Anfänger*innen und Fortgeschrittene

  • Datum: Di. 28.07.2026 - Di. 11.08.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4