Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Bildungsurlaub: Deutsche Gebärdensprache (DGS) 2 - Intensivwoche" (Nr. 44060D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Brasilianisches Portugiesisch für die Reise und den Alltag (A1.1) - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-40216D
Beginn Mi., 04.11.2026, 17:00 - 18:30 Uhr
Dauer 6 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 74,40 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Brasilianischen Portugiesisch und erwerben Sie die Grundkenntnisse, die Sie für Ihre Reisen und den Alltag benötigen. Unser Einstiegskurs richtet sich speziell an Personen ohne Vorkenntnisse und bietet Ihnen in zehn Wochen eine solide Grundlage für typische Alltags- und Reisesituationen. Der Fokus liegt dabei auf den praktischen Fähigkeiten des Sprechens und Hörverstehens, damit Sie sich schnell und sicher in der neuen Sprache zurechtfinden. Unser Unterricht findet in einer Mischung aus Portugiesisch und Deutsch statt, sodass Sie schrittweise und ohne Überforderung in die Sprache eingeführt werden. In einer unterstützenden und angenehmen Lernumgebung haben Sie die Möglichkeit, die Sprache in Ruhe auszuprobieren und Sicherheit im Sprechen zu gewinnen. Zusätzlich erhalten Sie Materialien für das individuelle Üben und Wiederholen, damit Sie das Gelernte auch zwischen den Kursen festigen können.

Lernziele:
• Grundkenntnisse des Brasilianischen Portugiesisch erwerben und Aspekte der Kultur und Landeskunde kennenlernen
• Erste einfache Wörter, Sätze und kurze Dialoge für Alltagssituationen erwerben und anwenden wie sich begrüßen, in Restaurants bestellen, Einkäufe tätigen, den öffentlichen Verkehr nutzen und in Notfällen oder beim Small Talk reagieren

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen ohne Vorkenntnisse im Brasilianischen Portugiesisch
• Reisende, die sich auf eine Brasilien-Reise vorbereiten möchten
• Alle, die Interesse an der brasilianischen Kultur und Sprache haben

Lernmethoden:
- Interaktive Gesprächsübungen für einfache Situationen im Alltag
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten

Bitte mitbringen:
• Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.
• Das Lehrbuch "Encontros A1-A2 - Hybride Ausgabe allango" von Klett-Verlag (ISBN: 978-3-12-528303-9), ab Lektion 1 (Kursbuch)

Wichtige Hinweise:
• Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte nach der ersten Kursstunde besorgt werden.
• Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
• Die Anmeldefrist endet ein Werktag vor Kursbeginn. Anmeldungen nach Kursbeginn sind nur per E-Mail an dwuensch@stadtdo.de möglich.

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Datum
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04.11.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
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Datum
11.11.2026
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17:00 - 18:30 Uhr
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18.11.2026
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17:00 - 18:30 Uhr
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25.11.2026
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17:00 - 18:30 Uhr
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02.12.2026
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17:00 - 18:30 Uhr
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09.12.2026
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17:00 - 18:30 Uhr
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