Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Coming-out? Selten thematisiert – obwohl es viele betrifft

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-51120
Beginn Do., 26.02.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 8,00 €
Teilnehmende 5 - 25

Kursbeschreibung

Diese Veranstaltung erklärt die wichtigsten Begriffe, sensibilisiert für typische Herausforderungen und zeigt, wie wir empathisch begleiten können – im Beruf, im Freundeskreis oder in der Familie. Ohne Druck. Ohne persönliche Offenlegung. Nur Orientierung, Sicherheit und Verständnis. Transidente und nichtbinäre Menschen stehen – neben allen gesellschaftlichen Herausforderungen – vor einem der intensivsten Schritte ihres Lebens: dem Coming-out. Dieser Prozess betrifft nicht nur die Person selbst, sondern auch Familien, Freundeskreis, Kolleg*innen und das berufliche Umfeld.
Der Kurs vermittelt verständlich:
• Was trans*, nichtbinär, Gender und Identität bedeuten
• Welche emotionalen und sozialen Dynamiken im Coming-out auftreten
• Welche Rolle Kolleg*innen, Schule, Familie und Führung spielen
• Welche typischen Fehler gut gemeint – aber schädlich – sind
• Wie Unterstützung gelingt, ohne zu drängen oder zu bewerten
Die Referentin ist Expertin für Diversity, Coming-out-Begleitung und transidente Lebenswelten. Als selbst betroffene Transfrau hat sie ihren eigenen Coming-out-Prozess im beruflichen, familiären und sozialen Umfeld strategisch geplant und erfolgreich umgesetzt.
Seit vielen Jahren begleitet sie – als Beraterin der DGTI e. V. (Dt. Ges. für Trans*- u. Inter*geschlecht-lichkeit e. V.) – Betroffene, Familien und Arbeitgeber vor, während und nach dem Coming-out.
Es erfolgt kein persönliches Outing der Teilnehmenden. Alle Inhalte werden neutral, professionell und schützend vermittelt. Ideal für Angehörige, Eltern, Lehrkräfte, Führungskräfte, Fachpersonal und Menschen, die Orientierung im Coming-out-Kontext suchen.
In Kooperation mit der Koordinierungsstelle.für LSBTIQ*
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
26.02.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße

Alexandra Dickschat


Dozentenportrait
Alexandra Dickschat vermittelt verständliche Grundlagen zu Geschlechtsidentität, Coming-out-Prozessen und achtsamer Unterstützungsarbeit im sozialen und beruflichen Umfeld. Ihr Anliegen ist es, Orientierung zu geben, Unsicherheiten abzubauen und Menschen dabei zu stärken, transidente und nichtbinäre Personen respektvoll zu begleiten. In ihren Kursen schafft sie eine vertrauensvolle, geschützte Lernatmosphäre, in der Fragen Platz haben und Teilnehmende praxisnahe Wege zu mehr Empathie, Klarheit und Sicherheit im Umgang miteinander finden.

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