Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Vortrag: Bauhausmoderne (I)" (Nr. 60558) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Vorbereitet in der Krise – Selbsthilfefähigkeit und Vorsorge für den Ernstfall

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-51440
Beginn Di., 13.10.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 40
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Vom Wissen zur Praxis: Vortrag und optionaler Besuch der Ausstellung "Wären Sie vorbereitet?" an der Feuerwache 1
Wie gut sind wir auf den Ernstfall vorbereitet? Hochwasser, großflächige Stromausfälle, Pandemien, Cyberangriffe oder sicherheitspolitische Spannungen -
in den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass auch in Deutschland der gewohnte Alltag ins Wanken geraten kann. In solchen großflächigen Ausnahmesituationen stoßen Feuerwehr, Rettungsdienst und die allgemeine Versorgung zunächst an ihre Grenzen. Wer sich dann selbst eine Zeit lang versorgen kann, bleibt unabhängig und handlungsfähig, entlastet die Einsatzkräfte und hilft mit, dass alle schneller zur Normalität zurückkehren.
Dieser Vortrag zeigt Ihnen praxisnah und ohne Panikmache, wie persönliche Notfallvorsorge gelingt. Sie erfahren, wie Sie im Ernstfall gewarnt werden und diese Warnungen richtig verstehen, wo Sie verlässliche Informationen und Ihre nächste Notfallanlaufstelle finden und wie Sie sich in verschiedenen Gefahrenlagen richtig verhalten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem, was jeder Haushalt selbst tun kann: ein sinnvoller Notvorrat an Lebensmitteln und Wasser, die passende Notfallausrüstung, eine gut bestückte Hausapotheke und ein griffbereites Notgepäck. Sie lernen dabei das Prinzip des "lebenden Vorrats" kennen - Vorsorge, die sich ganz nebenbei in den Alltag einfügt und übrigens auch bei einer Grippe im Bett oder einem vergessenen Einkauf hilft.
Für alle, die sich tiefergehend damit auseinandersetzen möchten, gibt es einen Ausblick auf weiterführende Informationsmöglichkeiten.
Im Anschluss laden wir Sie zu einem kurzen gemeinsamen Spaziergang zur Feuer- und Rettungswache 1 an der Steinstraße ein.
Dort können Sie in der Ausstellung "Wären Sie vorbereitet?" die realen Gegenstände eines Notvorrats und einer persönlichen Notfallausrüstung aus der Nähe betrachten. In Kooperation mit der Feuerwehr Dortmund.

Lernziele:
Die aktuelle Gefahrenlage und die Bedeutung von Eigenverantwortung verstehen
Wissen, wie man gewarnt wird, Warnungen versteht und verlässliche Informationen findet
Einen sinnvollen Notvorrat und eine persönliche Notfallausrüstung zusammenstellen können
Richtiges Verhalten in verschiedenen Gefahrensituationen kennen
Die Veranstaltung richtet sich an:
Interessierte Bürger*innen jeden Alters, ohne Vorkenntnisse
Lernmethoden:
Anschaulicher Vortrag mit Beispielen aus der Praxis
Gelegenheit für Fragen und Austausch
Abschließender Spaziergang mit Besichtigung der Ausstellung "Persönliche Notfallvorsorge"
Wichtige Hinweise:
Der Vortrag dauert ca. 90 Minuten, der anschließende Spaziergang mit Ausstellung noch einmal ca. 20 Minuten.
Für den Spaziergang sollten Sie gut zu Fuß sein; er findet bei jedem Wetter statt, denken Sie an wetterangepasste Kleidung.
Eine Teilnahme nur am Vortrag ist selbstverständlich möglich.
Informationsmaterial (Ratgeber und Checkliste zur Notfallvorsorge) erhalten Sie kostenlos zum Mitnehmen.

Kurs teilen:

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Anmeldung möglich

Fotobuch-Gestaltung: Erinnerungen kreativ zum Leben erwecken

  • Datum: Sa. 21.11.2026
  • Ort: VHS Bildungscampus West, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Französisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

  • Datum: Mo. 19.10.2026 - Mi. 21.10.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Italienisch mit Vorkenntnissen (A1.2)

  • Datum: Mo. 26.10.2026 - Fr. 30.10.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Arabisch A2.3

  • Datum: Mi. 16.09.2026 - Mi. 09.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47