Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Vortragsreise von Kuwait in den heutigen Irak" (Nr. 51600) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Vortragsreise von Kuwait in den heutigen Irak

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-51600
Beginn Mo., 05.10.2026, 19:00 - 21:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 8,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 30

Kursbeschreibung

Der Referent startet seine Vortragsreise ins antike Zweistromland im heute ultramodernen Kuwait, einem der kleinsten und reichsten Länder der Erde. Vom Persisch-Arabischen Golf geht`s in die südirakische Metropole Basra, der Heimat Sindbads, des Seefahrers und zu den Marsch-Arabern etwas nördlich. Nicht allzu weit entfernt von der bedeutenden Hafenstadt am Shatt al -Arab liegt mit der antiken Stadt Ur und seiner berühmten Stufenpyramide die vermutete Heimatstadt Abrahams bzw Ibrahims. Weiter nördlich darf ein Besuch in Uruk am Euphrat nicht fehlen, der womöglich ältesten Stadt der Welt und zugleich eine Wiege unserer Zivilisation im Zentrum Mesopotamiens.
Mit Nadschaf und Kerbela stehen auch die wichtigsten irakischen Wallfahrtsorte auf dem Besichtigungsprogramm, ein Muss für alle Schiiten im Iran sowie im Südirak, wo diese zugleich auch die Bevölkerungsmehrheit stellen. Mit Babylon erreicht die Reise einen weiteren Höhepunkt, nicht nur wegen des UNESCO- Weltkulturerbes, sondern auch wegen des später geplünderten Palastes, den Ex-Diktator Saddam Hussein oberhalb der antiken Stätte hat erbauen lassen. Den Abschluß des Vortrags bildet die legendäre Hauptstadt Baghdad, die frühe Metropole der gesamten islamischen Welt unter den Abbassiden. Manches erinnert hier nach der Zerstörung schon wieder an den Zauber des Orients, den auch Agatha Christie an dieser Stadt schätzte. Ihre alte Residenz direkt am Tigris harrt noch der Restaurierung. Der Referent geht auch ein auf den Alltag der Menschen im heutigen Irak zwischen zarter Demokratisierung, Korruption und wirtschaftlichen Nöten.
Der Politikwissenschaftler Clemens Schmale besuchte seit den 1970 er Jahren alle Länder des Nahen und Mittleren Ostens und der Arabischen Halbinsel und leitete zahlreiche Studienreisen nach Oman, Iran, Ägypten und zur Seidenstraße. Lange Jahrzehnte als No-Go-Area betrachtet, hatte er Gelegenheit, den noch touristenfreien Irak zu erkunden.

Kurs teilen:

Keine empfohlenen Kurse vorhanden