Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Die Feldenkraismethode im Sommer" (Nr. 85801D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Wilde Artenvielfalt – nachhaltiges Gärtnern mit essbaren heimischen Wildpflanzen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-55528
Beginn Do., 01.10.2026, 18:00 - 19:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Wilde Oase - Gärtnern mit essbaren heimischen Wildpflanzen: für mehr Artenvielfalt und die eigene Gesundheit

Entdecken Sie in diesem anschaulichen Vortrag, wie viel Freude das Gärtnern mit essbaren heimischen Wildpflanzen bereiten kann. Diese robusten Pflanzen wachsen oft nahezu von selbst und gedeihen im Garten, auf dem Balkon oder sogar auf der Fensterbank. Damit ist dieser Ansatz ideal für Sie, wenn Sie wenig Zeit investieren können, eine unkomplizierte Pflege schätzen oder einfach ausprobieren möchten, wie leicht der Anbau eigener Lebensmittel gelingt – auch ohne einen „grünen Daumen“.

Doch der Wert der essbaren heimischen Wildpflanzen geht weit über die unkomplizierte Kultivierung hinaus: Sie bereichern Ihren Speiseplan mit feinen, oft unterschätzten Aromen und unterstützen durch ihre wertvollen Inhaltsstoffe Ihre Gesundheit. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt: Als Ergebnis einer langen gemeinsamen Entwicklung mit unserer heimischen Tierwelt bilden sie die Grundlage eines funktionierenden Ökosystems, stehen in enger Wechselbeziehung zu zahlreichen Insektenarten und bieten Vögeln sowie kleinen Säugetieren lebensnotwendige Nahrung und Lebensraum. Wer heimische Wildpflanzen anbaut, fördert somit lebendige ökologische Netzwerke direkt vor der eigenen Haustür – ein Gewinn für Mensch und Natur gleichermaßen.

Lernziele:
• Essbare heimische Wildpflanzen kennenlernen
• Ihren Wert für Gesundheit und biologische Vielfalt erkennen
• Praktische Möglichkeiten für den eigenen Anbau entdecken
• Ideen für die gesundheitsbewusste und kulinarische Verwendung der Pflanzen gewinnen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Naturbegeisterte
• Personen, die eigene Lebensmittel einfach und nachhaltig anbauen möchten
• Alle, die sich für die biologische Vielfalt und den Naturschutz in ihrem direkten Umfeld engagieren möchten

Lernmethoden:
• Praxisnahe Tipps und Beispiele
• Austausch und Fragerunde

Wichtige Hinweise:
• Referentin: Dr. Tanja Helling, Bildungsreferentin für nachhaltige Entwicklung im Naturmuseum Dortmund
• Kooperation: Dieser Workshop wird in Zusammenarbeit mit dem Naturmuseum Dortmund angeboten
• Treffpunkt: Naturmuseum Dortmund, Münsterstraße 271

Kurs teilen:

>>> Kund*innen, die diesen Kurs angesehen haben, interessierten sich auch für folgende Kurse
Anmeldung möglich

Schöne Vielfalt – Nachhaltige Wohlfühlprodukte aus heimischen Wildpflanzen

  • Datum: So. 04.10.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Anmeldung möglich

Die elektronische Patienten-Akte (ePA) - Online-Vortrag

  • Datum: Di. 29.09.2026
  • Ort: vhs.online