Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Drucken mittels Gelatineplatte - Monotypie
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-72816D |
| Beginn | Fr., 09.10.2026, 10:00 - 17:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Creatief-Atelier Annette Endtricht , Willem-van-Vloten-Straße 67 |
| Entgelt | 67,05 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 6 |
| Zielgruppe | Anfänger und Fortgeschrittene |
Kursbeschreibung
Experimentelle Drucktechniken mit AcrylfarbenTauchen Sie ein in die faszinierende Welt des experimentellen Druckens mit Acrylfarben und entdecken Sie die unendlichen Gestaltungsmöglichkeiten dieser vielseitigen Technik. In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie auf einer Gel-Platte drucken und dabei die einzigartigen Eigenschaften dieses flexiblen Materials nutzen. Durch das Aufbringen der Farbe in feuchtem Zustand auf das Papier entstehen lebendige und ausdrucksstarke Drucke, die durch ihre Deutlichkeit und Tiefe überzeugen. Mit selbst hergestellten Schablonen können Sie Muster und Strukturen kreieren, die Ihrer Kreativität keine Grenzen setzen. Durch den Einsatz verschiedener Techniken und Papiere entstehen faszinierende Oberflächen, die oft zu überraschenden und inspirierenden Ergebnissen führen. Dieser Kurs ist ideal für alle, die Freude am Experimentieren haben und ihre künstlerischen Fähigkeiten erweitern möchten – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Lernziele:
Grundlagen des Hochdruckverfahrens mit Acrylfarben kennenlernen
Techniken des Druckens auf feuchtem Untergrund anwenden
Selbst hergestellte Schablonen zur Gestaltung von Mustern und Strukturen nutzen
Verschiedene Papiere und deren Oberflächenwirkungen erkunden
Kreativität und Experimentierfreude fördern
Die Veranstaltung richtet sich an:
Anfänger*innen, die sich für experimentelle Drucktechniken interessieren
Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten
Künstler*innen, die neue Gestaltungsmöglichkeiten entdecken wollen
Alle, die Freude am Arbeiten mit Acrylfarben haben
Lernmethoden:
Praktische Übungen und Experimente
Individuelle Betreuung und Beratung
Austausch und Diskussion in der Gruppe
Demonstration verschiedener Techniken
Bitte mitbringen:
Acrylfarben
Ausreichend glatte Papiere (Zeichenpapier, Druckpapier, Packpapier, Buchseiten, Notenblätter usw.)
Lappen
Küchenkrepp
Baby-Feuchttücher
Farbwalze (kann auch ausgeliehen werden)
Bleistift
Schere
Sprühflasche
Wichtige Hinweise:
Für die Nutzung und anschließende Grundreinigung der Gel-Platte sind vor Kursbeginn 10 € zu entrichten. Alternativ können Sie Ihre eigene Gel-Platte mitbringen.
Bitte tragen Sie Kleidung, die eventuelle Farbflecken vertragen kann.
Creatief-Atelier Annette Endtricht , Willem-van-Vloten-Straße 67
Willem-van-Vloten-Straße 6744263 Dortmund

Theater Dortmund: Blick hinter die Kulissen
- Datum: Mi. 16.09.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Internationale Gartenschau 2027 in Dortmund – Ein letzter Spaziergang
- Datum: Mi. 30.09.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Rundgang Dortmunder Weihnachtsstadt: Geschichte, Logistik und Zukunft
- Datum: Mo. 30.11.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
