Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Türkisch Konversations- und Lesekurs (B1/B2) - Online" (Nr. 40180D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Montessori-Diplom-Ausbildung – praxisnah und zertifiziert ab 2026

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-81800
Beginn Sa., 18.04.2026, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer 42 Termine
Kursort Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Entgelt 2395,00 €
Teilnehmende 14 - 20
Downloads Flyer "Montessori-Diplom-Ausbildungslehrgang"

Kursbeschreibung

- in Kooperation mit der Deutschen Montessori-Vereinigung e.V. -

Die Montessori-Pädagogik, benannt nach der Ärztin und Pädagogin Maria Montessori (1870–1952), ist ein bewährter reformpädagogischer Ansatz, der Lernen und Entwicklung von Kindern individuell, selbstbestimmt und altersgerecht fördert. Mit ihrer Ausbildung erwerben Sie umfassende Kenntnisse, um Kinder in sozialen, kulturellen und schulischen Kontexten kompetent zu begleiten und ihre Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenzen zu stärken.

Unsere Montessori-Diplom-Ausbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Erzieher*innen und alle, die eine professionelle Qualifikation nach Montessori-Standards anstreben. Der Lehrgang vermittelt theoretische Grundlagen, praktische Methoden und den sicheren Umgang mit Montessori-Materialien.

Abschluss: Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmenden das offizielle Montessori-Diplom, das bundesweit anerkannt ist und die Arbeit in Montessori-Einrichtungen ermöglicht.

Zielgruppe:
Erzieher*innen, Lehrkräfte, Tagespflegepersonen und alle, die eine fundierte Montessori-Ausbildung mit Zertifikat anstreben.

Ihr Nutzen:
Fundierte Kenntnisse der Montessori-Pädagogik
Praxisnahe Übungen mit Montessori-Materialien
Professionelle Vorbereitung auf die Arbeit in Montessori-Einrichtungen
Anerkanntes Montessori-Diplom als Qualifikationsnachweis

Jetzt anmelden und Montessori-Pädagogik auf professionellem Niveau lernen!


Teilnahmeentgelt und organisatorische Hinweise:
Die Teilnahme am Lehrgang ist entgeltpflichtig. Das Teilnahmeentgelt beträgt 2.390,00 Euro. Entgeltermäßigungen nach § 6.2 der Entgeltordnung der vhs sind für diesen Lehrgang nicht vorgesehen. Auf Wunsch kann jedoch eine Ratenzahlung in bis zu sechs Teilbeträgen vereinbart werden. Eine Förderung von bis zu 500€ über den Bildungsscheck 2.0 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 finden Sie hier: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts. Ein Rücktritt vom Lehrgang ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; in diesem Fall wird eine Verwaltungskostenpauschale von 50,00 Euro erhoben.

Zusätzlich zum vhs-Entgelt entstehen weitere Kosten in Höhe von bis zu 270,00 Euro. Diese umfassen die benötigten Lehrbücher sowie eine einmalige Gebühr von 60,00 Euro für die Deutsche Montessori-Vereinigung e.V.

Die Weiterbildung findet an verschiedenen Lernorten statt: in der Gemeinschaftsgrundschule am Lönsberg in Essen, im Montessori-Kinderhaus Dortmund sowie in den Räumen der vhs.Dortmund in der Kampstraße 47. Die einzelnen Termine der Weiterbildung finden Sie auf dieser Seite unter "Termine". Änderungen sind vorbehalten.

Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
18.04.2026
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
25.04.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
09.05.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
30.05.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
13.06.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
27.06.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
11.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
12.09.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
26.09.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
Datum
10.10.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurs
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