Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Catalhöyük: Die ersten Bauern - Online" (Nr. 52125) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Traumasensibles Yoga zum Kennenlernen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-84371D
Beginn Mi., 17.06.2026, 17:00 - 19:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Bürgerzentrum Steigerturm, Kulturforum, Berghofer Schulstraße 12
Entgelt 14,70 €
Teilnehmende 5 - 10

Kursbeschreibung

In dieser Kennenlern-Einheit haben Sie die Möglichkeit, erste Erfahrungen mit traumasensiblem Yoga (TSY) zu sammeln. Sie erfahren, was TSY ist, wie es erlernt werden kann und wie Sie es individuell in Ihren Alltag integrieren können.

Mithilfe einfacher Bewegungsabläufe, stabilisierender Haltungen und sanfter Atemübungen wird die Aufmerksamkeit auf die Wahrnehmung des Körpers und seiner Reaktionen gelenkt. Dadurch werden sanfte Prozesse angestoßen, die dabei helfen, die Verbindung zu sich selbst, zur Umwelt und zum gegenwärtigen Moment wiederherzustellen. Der Fokus liegt auf der Erforschung und Anerkennung persönlicher körperlicher Grenzen, um den Weg zu mehr innerer Ausgeglichenheit zu finden und den Körper als sicheren Ort sowie Quelle von Kraft wahrzunehmen. Diese Einführung ist nicht leistungsorientiert, sondern setzt auf Achtsamkeit und Wahrnehmung. Die Einheit eignet sich daher für alle, die traumasensibles Yoga erstmals kennenlernen möchten, und ist für Menschen jeden Alters sowie jeder körperlichen Verfassung geeignet.

Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Socken und ein Getränk.

Bürgerzentrum Steigerturm, Kulturforum, Berghofer Schulstraße 12

Berghofer Schulstraße 12
44269 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
17.06.2026
Uhrzeit
17:00 - 19:15 Uhr
Ort
Berghofer Schulstraße 12, Bürgerzentrum Steigerturm, Kulturforum

Tanja Wallbaum-Schlosser


Dozentenportrait
Als Abschiedscoach berate, begleite und unterstütze ich im Umgang mit Verlust- und Abschiedsthemen.

Die gemeinsame Auseinandersetzung ermöglicht Ihnen die Entwicklung von hilfreichen, lösungsorientierten Lebens- und Arbeitsstrategien. Nach einer Krisensituation, akut oder in der Vergangenheit entstanden, wird eine Basis für einen Neuanfang geschaffen.

Kurs teilen:

>>> Kund*innen, die diesen Kurs angesehen haben, interessierten sich auch für folgende Kurse
Anmeldung möglich

Vinyasa Yoga

  • Datum: Do. 26.02.2026 - Do. 26.03.2026
  • Ort: VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
Anmeldung möglich

Dynamisches Yoga

  • Datum: Mi. 15.04.2026 - Mi. 15.07.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Vinyasa Yoga

  • Datum: Do. 11.06.2026 - Do. 09.07.2026
  • Ort: VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
Anmeldung möglich

Pilates & Breath – Stärke und Ruhe von innen heraus

  • Datum: Do. 16.04.2026 - Do. 28.05.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4