Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Pilates für den Rücken" (Nr. 86164D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Pilatestag

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-86052
Beginn Sa., 25.04.2026, 10:00 - 13:45 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
Entgelt 15,00 €
Teilnehmende 1 - 10

Kursbeschreibung

Nutzen Sie den Pilatesabend, um einen ersten Einblick in die verschiedenen Pilatestechniken zu erhalten.

Übersicht der einzelnen Angebote:
26-86052A Pilates für Anfänger*innen
26-86052B Pilates für den Rücken
26-86052C Pilates für Bauch-Oberschenkel-Po
26-86052D Entspannung

Sie können den Pilatesabend komplett buchen (Kurs-Nr. 26-86052 oder die einzelnen Angebote unter den Kurs-Nr. 26-86052A bis 26-86052D).

Bitte bringen Sie bequeme Kleidung, ein Handtuch sowie ein Getränk mit.

VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10

Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
25.04.2026
Uhrzeit
10:00 - 13:45 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, EG Raum 006

Kurse der Dozentin

25-84580 - 5. Yogatag: Gesamter Tag 25-84580A - 5. Yogatag: Hatha Yoga 25-84580B - 5. Yogatag: Yogilates 25-84580C - 5. Yogatag: Vinyasa Yoga 25-84580D - 5. Yogatag: Yin Yoga 26-86170D - Pilates mit BOP-Workout 26-86174D - Pilates mit BOP-Workout 26-86132D - Pilates für Anfänger*innen und Fortgeschrittene 26-86164D - Pilates für den Rücken 26-86014S - Orientierungsstunde: Pilates für den Rücken 26-86016S - Orientierungsstunde: Pimp your Body: PilatesFitness 26-84170D - Yoga für den Rücken 26-84206D - Yin Yoga 26-84203D - Yin Yoga 26-84340D - Yogilates 26-86136D - Pilates für Anfänger*innen und Fortgeschrittene 26-86160D - Pilates für den Rücken 26-86180D - Pimp your Body: PilatesFitness 26-86190D - Workshop: Pimp your Body: PilatesFitness 26-84330D - Chakra Yoga 26-86050 - Pilatesabend 26-86050A - Pilatesabend: Pilates für Anfänger*innen 26-86050B - Pilatesabend: Pilates für den Rücken 26-86050C - Pilatesabend: Pilates für Bauch-Oberschenkel-Po 26-86050D - Pilatesabend: Entspannung 26-84106 - 1. Yogatag: Gesamter Tag 26-84106A - 1. Yogatag: Yoga mit BOP 26-84106B - 1. Yogatag: Hatha Yoga 26-84106C - 1. Yogatag: Yoga für den Rücken 26-84106D - 1. Yogatag: Yin Yoga 26-83070D - Bildungsurlaub: Gesundheitsförderung für den (Berufs-)Alltag mit Yoga & Pilates 26-84341D - Yogilates 26-86162D - Pilates für den Rücken 26-86052 - Pilatestag 26-86052A - Pilatestag: Pilates für Anfänger*innen 26-86052B - Pilatestag: Pilates für den Rücken 26-86052C - Pilatestag: Pilates für Bauch-Oberschenkel-Po 26-86052D - Pilatestag: Entspannung 26-84108 - 2. Yogatag: Gesamter Tag 26-84108A - 2. Yogatag: Yoga mit BOP 26-84108B - 2. Yogatag: Hatha Yoga 26-84108C - 2. Yogatag: Yoga für den Rücken 26-84108D - 2. Yogatag: Yin Yoga 26-86192D - Workshop: Pimp your Body: PilatesFitness 26-84331D - Chakra Yoga 26-84110 - 3. Yogatag: Gesamter Tag 26-84110A - 3. Yogatag: Hatha Yoga 26-84110B - 3. Yogatag: Yogilates 26-84110C - 3. Yogatag: Vinyasa Yoga 26-84110D - 3. Yogatag: Yin Yoga 26-83572D - Bildungsurlaub: Gesundheitsförderung für den (Berufs-)Alltag mit Yoga & Pilates

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