Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Weiterbildung zum Coach nach den Standards der DGfC (2027-2028)" (Nr. 81852) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Bildungsurlaub: Brasilianisches Portugiesisch ohne Vorkenntnisse (A1.1) - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-40211D
Beginn Mo., 22.03.2027, 09:00 - 14:30 Uhr
Dauer 4 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 180,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 10
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in die lebendige Sprache Brasiliens und legen Sie den Grundstein für eine unvergessliche Reise oder neue kulturelle Begegnungen. Dieser intensive Onlinekurs ist ideal für Erwachsene konzipiert, die über keinerlei oder nur sehr geringe Vorkenntnisse in Portugiesisch verfügen. Das Ziel ist es, Sie in kurzer Zeit sprachlich so zu wappnen, dass Sie sich in typischen Alltagssituationen sicher bewegen und verständigen können. Im Zentrum stehen dabei die mündliche Kommunikation und das Hörverstehen, sodass Sie direkt anwenden können, was Sie lernen. Wir verzichten auf trockene Theorie: Grammatik und Wortschatz werden organisch in authentische Gesprächssituationen eingebettet. Durch eine abwechslungsreiche Mischung aus interaktiven Übungen, lebendigen Rollenspielen und gezielter Partnerarbeit entwickeln Sie schnell ein Gefühl für den Rhythmus und die Melodie des brasilianischen Portugiesisch.

Inhalte:
• Alphabet, Zahlen und die Grundlagen der portugiesischen Aussprache
• Aufbau eines Basiswortschatzes und Erlernen grundlegender Grammatik
• Führen und Verstehen einfacher (berufs)alltagsnaher Dialoge (wie u.a. sich vorzustellen und andere kennenlernen, nach Informationen und dem Weg fragen, Speisen und Getränke bestellen, Unterkünfte buchen etc.)
• Interkulturelle Einblicke in die brasilianische Esskultur und soziale Umgangsformen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen, die aufgrund beruflicher Internationalisierung neue Aufgaben übernehmen und Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache benötigen
• Beruflich Reisende nach Brasilien bzw. in portugiesischsprachige Länder, die sprachliche und kulturelle Basiskenntnisse erwerben möchten
• Menschen, die in Deutschland häufig mit Personen aus Brasilien bzw. dem Portugieischsprachigen Kulturraum interagieren
• Alle Interessierten, für die Portugiesisch als Schlüsselqualifikation oder Aufstiegschance dient

Lernmethoden:
• Vermittlung grundlegender Redemittel und eines alltagsrelevanten Wortschatzes
• Interaktive Sprechaktivitäten, Rollenspiele, Partnerarbeit und Fallstudien
• Hörverstehenstraining, Übungen zur Aussprache und spontanen Kommunikation
• Ergänzende Materialien für das individuelle Selbststudium

Bitte mitbringen:
• Lehrbuch: Oi, Brasil! Kurs- und Arbeitsbuch mit Audios online, Hueber Verlag, ISBN: 978-3-19-125420-9 (Das Lehrmaterial ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden zur ersten Kursstunde mitgebracht werde.)
• Einen computergestützten Zugang zum Online-Kurs (Laptop/Tablet), eine stabile Internetverbindung und Kopfhörer oder ein Headset für eine optimale Tonqualität

Wichtige Hinweise:
• Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an dem Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
• Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
• In der Kurszeit sind täglich 60 Minuten Pause vorgesehen.

Ablaufplan Bildungsurlaub
Brasilianischen Portugiesisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

1. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Begrüßung und Verabschiedung
• Sich vorstellen, Herkunft und Nationalität
• Zahlen, Alphabet und Aussprache
• Höflichkeitsformen und interkulturelle Besonderheiten bei Begrüßungen und im sozialen Umgang in Brasilien

2. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Nach dem Weg fragen und Wegbeschreibungen verstehen
• Verkehrsmittel und Orientierung in der Stadt
• Uhrzeit und Termine vereinbaren
• Mobilität und öffentlicher Nahverkehr in brasilianischen Großstädten

3. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Essen und Trinken im Restaurant: Bestellen und Bezahlen
• Einkaufen und Preise verstehen
• Typische brasilianische Esskultur und regionale Besonderheiten

4. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Hotel und Unterkunft: Ein- und Auschecken
• Einfache Probleme lösen und Alltagsaktivitäten planen
• Wiederholung und kommunikative Abschlussaufgaben
• Kulturelle Besonderheiten und praktische Reisetipps für Brasilien

Musterstundenplan, Änderungen im Ablaufplan vorbehalten!

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