Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Gesundheitsförderung für Frauen (in den Wechseljahren)
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 27-83080D |
| Beginn | Mo., 11.01.2027, 08:30 - 14:00 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 170,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 9 |
| Zielgruppe | |
| Downloads |
Unterlagen "Stressbewältigung durch Entspannung"
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Kursbeschreibung
Körperliche Veränderungen und beruflicher Alltag: Ein Weg zu mehr Balance und GesundheitIn der heutigen Arbeitswelt stehen viele Menschen vor der Herausforderung, die eigenen Bedürfnisse und berufliche Anforderungen in Einklang zu bringen. Besonders ab dem 40. Lebensjahr können sich körperliche Veränderungen spürbar auf den beruflichen Alltag auswirken. Dieser Bildungsurlaub bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Selbstwahrnehmung zu schärfen, Strategien zur Stressreduktion zu entwickeln und die Bedeutung von Schlaf und Regeneration für Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu verstehen.
Inhalte:
- Körperliche Veränderungen ab ca. 40 Jahren und deren Auswirkungen auf den beruflichen Alltag
- Selbstwahrnehmung und Stressreduktion
- Schlaf und Regeneration als Grundlage für berufliche Leistungsfähigkeit
- Gesunde Ernährung und ihre Bedeutung für die Gesundheitsförderung
- Bedürfnisse wahrnehmen, ausdrücken und im Arbeitskontext vertreten
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Berufstätige, die ihre körperliche Gesundheit und ihr Wohlbefinden im Arbeitskontext verbessern möchten
- Menschen, die Strategien zur Stressbewältigung und zur Förderung ihrer Regeneration suchen
Lernmethoden:
- Fachlicher Input
- Austausch in der Gruppe
- Reflexionsübungen
- Zusammenfassung und Ausblick
Wichtiger Hinweis:
Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
Ablaufplan Bildungsurlaub
Gesundheitsförderung für Frauen (in den Wechseljahren)
1. Tag
- Einführung in körperliche Veränderungsprozesse ab ca. 40 Jahren
- Zusammenhang von Körperwahrnehmung, Belastungserleben und beruflichem Handeln
- Reflexion individueller beruflicher Anforderungen und Arbeitsbedingungen
2. Tag
- Grundlagen der Stressverarbeitung und des Nervensystems
- Körperliche Stressreaktionen und deren Bedeutung für Kommunikation und Zusammenarbeit
- Ressourcen erkennen und bewusst einsetzen
3. Tag
- Gesunde Ernährung
- Snacks und Essen für den Berufsalltag
- Einfluss von Ernährung auf die Gesundheitsförderung in den Wechseljahren
4. Tag
- Regeneration als Grundlage beruflichen Handelns
- Veränderung von Schlaf und Regeneration in dieser Lebensphase
- Auswirkungen von Müdigkeit und Erschöpfung auf Arbeitsprozesse
5. Tag
- Bedürfnisse wahrnehmen, ausdrücken und im Arbeitskontext vertreten
- Zusammenhang von Körperwahrnehmung, Emotionen und Kommunikation
- Integration, Transfer und Gestaltung des Arbeitsalltags
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin

Socken stricken – kreativ, entspannend und nachhaltig
- Datum: Fr. 11.09.2026 - Fr. 25.09.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Socken stricken – kreativ, entspannend und nachhaltig
- Datum: Fr. 27.11.2026 - Fr. 18.12.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Bewerbungsmappen-Check: Mit klaren Unterlagen zum beruflichen Erfolg
- Datum: Mi. 30.09.2026 - Mi. 14.10.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Nervus vagus – Unser Nerv für Ruhe und Erholung: Selbstbehandlungs-Workshop
- Datum: So. 21.06.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4
