Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Cleanup-Aktion für den Amphibienschutz – Wischlingen (AGARD e.V.)" (Nr. 55531) wurde in den Warenkorb gelegt.

Cleanup-Aktion für den Amphibienschutz – Wischlingen (AGARD e.V.)

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-55531
Beginn Sa., 25.04.2026, 10:00 - 12:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 20

Kursbeschreibung

Amphibien wie Frösche, Kröten und Molche sind in vielen Bereichen auf spezielle Schutzmaßnahmen angewiesen, um sicher zu ihren Laichgewässern zu gelangen. Das Amphibienleitsystem im Revierpark Wischlingen (Naturschutzgebiet Hallerey), dient dazu die Wanderwege dieser Tiere zu sichern. Leider führen zunehmende Vermüllung und Umweltverschmutzung dazu, dass diese Systeme oft blockiert oder beschädigt werden – eine Bedrohung für den Amphibienschutz und die heimische Tierwelt.
Im Rahmen dieser Cleanup-Aktion, organisiert die VHS Dortmund in Kooperation mit dem AGARD-Verein ('Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Dortmund', mit Sitz im Westfalenpark) ein besonderes Event und lädt alle Naturfreund*innen dazu ein, das Amphibienleitsystem und die angrenzenden Bereiche von Müll zu befreien. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für den Naturschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Lebensräume dieser faszinierenden Tiere.

Mitmachen kann jede*r – eine tolle Gelegenheit, aktiv etwas für den Umweltschutz zu tun und mehr über den Amphibienschutz zu erfahren!

Materialien (Handschuhe, Greifzangen etc.) werden von der EDG Dortmund gestellt.

(Teilnahme unter 16 Jahren nur mit Elternteil)

Treffpunkt: Parkplatz vor der Eishalle (Nähe Solebad); Höfkerstraße 12, 44149 Dortmund

Kosten: Spende auf Selbsteinschätzungsbasis

Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
25.04.2026
Uhrzeit
10:00 - 12:30 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

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Anmeldung möglich

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fast ausgebucht

Besuch: Igel-Pflegestation im Tierschutzzentrum - Igel schützen & fördern

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  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Anmeldung möglich

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  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"