Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Grundlagen des Agilen Arbeitens – Einstieg in agile Methoden für Berufstätige

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-14307D
Beginn Do., 15.10.2026, 17:45 - 21:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 27,60 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Einstieg in die agile Arbeitswelt: Flexibilität und Effizienz im Projektalltag

In einer Arbeitswelt, die sich immer schneller wandelt, ist die Fähigkeit, flexibel auf Veränderungen zu reagieren, ein entscheidender Erfolgsfaktor. In diesem Kurs begleiten wir Sie auf dem Weg zu einem modernen Projektmanagement und führen Sie in die wichtigsten Grundlagen der agilen Arbeitsweise ein. Sie erfahren, wie Agilität Ihnen dabei hilft, starre Strukturen aufzubrechen, schneller auf Kundenwünsche einzugehen und Ihre Projekte spürbar effizienter zu gestalten. Gemeinsam räumen wir mit Mythen auf und zeigen Ihnen, wie Sie die Prinzipien der Agilität nicht nur theoretisch verstehen, sondern sie als praktisches Werkzeug in Ihren Arbeitsalltag integrieren. Unter der Anleitung eines erfahrenen Projektmanagers, Six-Sigma-Black-Belts und agilen Coaches wird dieses Seminar Ihr Verständnis von Zusammenarbeit und Produktivität nachhaltig prägen.

Lernziele:
• Kennenlernen der zentralen Begriffe und Modelle der Agilität (u. a. das Agile Manifest und die agilen Prinzipien)
• Verständnis des „agilen Eisbergs“ sowie der Stacey-Komplexitätsmatrix zur Einordnung von Projekten
• Vertiefung der Frameworks Scrum und Kanban sowie der spezifischen Rollen innerhalb eines Scrum-Teams
• Sicherer Umgang mit dem Backlog und das Verfassen präziser User Stories nach der INVEST-Regel
• Anwendung typischer agiler Schätzmethoden für eine realistischere Projektplanung

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Prjektleitende
• Teammitglieder und Teamleitungen
• Mitarbeitende, die ihre Arbeitsweise flexibilisieren und effizienter gestalten möchten
• Interessierte aus allen Fachbereichen, die einen fundierten Einstieg in agile Methoden suchen

Lernmethoden:
• Interaktive Impulse und Theorievermittlung
• Praxisnahe, spielerische Übungen zur direkten Anwendung
• Gemeinsamer Austausch und Fallarbeit in der Gruppe

Bitte mitbringen:
• Offenheit für neue Denkweisen und Experimentierfreude
• Notizmaterial Ihrer Wahl

Wichtige Hinweise:
• Der Kurs ist so konzipiert, dass keine tiefgreifenden Vorkenntnisse in agilen Methoden erforderlich sind.

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Smarter Arbeiten, nicht härter: Prozesse automatisieren mit n8n

  • Datum: Di. 22.09.2026 - Di. 10.11.2026
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Anmeldung möglich

Prompt-Frameworks: So formulieren Sie Ihre KI-Anweisungen richtig

  • Datum: Fr. 06.11.2026 - Sa. 07.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung auf Warteliste

Bildungsurlaub: KI-Prompting für Organisationen

  • Datum: Mo. 12.10.2026 - Mi. 14.10.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
fast ausgebucht

Mein Körper in Bildern - ein kunsttherapeuthischer Weg zu mehr Selbstannahme

  • Datum: Sa. 10.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund