Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Nolde und Barlach

Keine Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60441
Beginn Sa., 09.05.2026, 08:00 - 17:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 18 - 25

Kursbeschreibung

Vorläufiger Reiseablauf:
1. Tag, Sa, 09. Mai 2026 – Schloss Gottorf
07.00 Uhr Abfahrt in Dortmund, 07.45 Uhr Abfahrt in Hamm und Fahrt in Richtung Norden. Mittags Zwischenstopp zur Besichtigung von Schloss Gottorf, das einst als Residenz der Herzöge diente – entdecken Sie die Museumsausstellung und flanieren Sie anschließend durch die beindruckenden Barock-gärten. Weiterfahrt nach Niebüll, Check-In im Hotel Landha-fen*** und gemeinsames Abendessen.
2. Tag, So, 10. Mai 2026 – Nordfriesland und Emil Nolde
Frühstück. Führung durch Niebüll – der Luftkurort wird auch „das Tor nach Sylt“ genannt und fasziniert mit seinem friesischen Flair. Weiterfahrt nach Seebüll zur Besichtigung des Emil-Nolde-Hauses – das vom Künstler Emil Nolde selbst entworfene Wohn- und Atelierhaus dient heute als Museum. Rückkehr nach Niebüll und Abendessen in Eigenregie.
3. Tag, Mo, 11. Mai 2026 – Insel Föhr
Frühstück. Morgens Fährüberfahrt von Dagebüll nach Föhr. Ent-decken Sie bei einer Inselrundfahrt die weißen Sandstrände, die grünen Landschaften und die malerischen Fischerorte. Zwischen-stopp an den „Sprechenden Grabsteinen“ – sie erzählen die Ge-schichten der großen Föhrer Walfangkapitäne, die vor Jahrhun-derten im Nordmeer unterwegs waren. Nachmittags Rückkehr nach Niebüll und Abendessen in Eigenregie.
4. Tag, Di, 12. Mai 2026 – Deutsch-Dänisches Grenzgebiet
Frühstück. Vormittags Besichtigung der Orte Süderlügum und Tønder und Gespräche zum Deutsch-Dänischen Zusammen-leben – die besondere Lage im Grenzgebiet ist Ursprung vieler Kooperationen, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Anschließend Mittagsimbiss im Schloss Schackenborg – das Barockschloss wird heutzutage vom dänischen Königspaar als zweiter Wohnort genutzt. Nachmittags Besichtigung des Klosters in Løgumkloster – die Klosterkirche zu Løgum gilt als eine der schönsten und bedeutungsvollsten Kirchenbauten aus dem dänischen Mittelalter. Abends Rückkehr nach Niebüll und Abendessen in Eigenregie.
5. Tag, Mi, 13. Mai 2026 – Ratzeburg und Ernst Barlach
Frühstück, Check-Out und Abreise. Zwischenstopp in Ratzeburg zur Besichtigung des Barlach-Museums – die multimediale Ausstellung präsentiert ausgewählte Werke des einzigartigen Künstlers. Weiterfahrt in Richtung Süden und Rückkehr zu den Zustiegsorten abends.
Programmänderungen vorbehalten!
Ihre Unterkunft: Hotel Landhafen***
• im Zentrum von Niebüll gelegen
• familiär geführtes Hotel im friesischen Stil
• alle Zimmer mit DU/WC, Föhn, TV und WLAN
• Bar, Café, Sauna und Garten mit Sitzmöglichkeiten

Reisebestimmung: Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Gesundheitsbestimmungen: Bitte informieren Sie sich recht-zeitig vor Reiseantritt über Gesundheit- und Impfschutzmaß-nahmen bei Ihrem Hausarzt und/oder hier: www.crm.de sowie www.auswaertiges-amt.de.
Die Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Sollten Sie besonderen Bedarf haben, sprechen Sie uns gerne an.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung.
Reisebedingungen: https://tinyurl.com/AG-Reisebedingungen


Inklusivleistungen:
• Fahrt im Reisebus ab/bis Hamm und Dortmund
• 4 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel Landhafen*** in Niebüll
• 1 x Abendessen
• Eintritt und Führung Schloss Gottorf
• Ganztagesausflug in Begleitung eines örtlichen Guides inkl. Stadtrundgang Niebüll und Besichtigung Emil-Nolde- Haus
• Fahrüberfahrt Dagebüll – Föhr – Dagebüll
• Inselrundfahrt Föhr inkl. örtlichem Guide
• Ganztagesausflug in Begleitung eines örtlichen Guides in die deutsch-dänische Grenzregion inkl. Besuch Løgum-kloster und Mittagsimbiss im Schloss Schackenborg
• Eintritt und Führung Barlach-Museum in Ratzeburg
• durchgehende Reiseleitung

Nicht im Preis enthalten:
• weitere Mahlzeiten, Getränke und Trinkgelder
• Reiserücktrittskosten- sowie weitere Reiseversicherungen


Ihre Ansprechpartnerinnen
Norena Kunter
Tel. 0231 83800-48
kunter@auslandsgesellschaft.de
Margarethe Thomas
Tel. 0231 83800-33
thomas@auslandsgesellschaft.de


Prog.-Nr.: 5-26-056-p
Reiseleitung: Paul Blätgen,
Dr. Hans-Martin Lübking
Termin: 09.–13. Mai 2026
Preis: € 780,-
EZ-Zuschlag: € 190,-
Mindestteilnehmerzahl: 24 Anmeldeschluss:
20. März 2026

In Kooperation mit der Deutsch-Britischen Gesellschaft in der Auslandsgesellschaft und der ParkAkademie und der VHS Dortmund
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