Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Wander-Flatrate "Sommer"
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-85940D |
| Beginn | Sa., 04.07.2026, 11:00 - 17:00 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung" |
| Entgelt | 48,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 1 - 20 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Erkundungstouren durch das Ruhrgebiet: Eine Wanderflatrate für Entdecker*innenEntdecken Sie im Sommer die faszinierende Vielfalt des Ruhrgebiets! Von Juli bis August laden wir Sie zu einer Reihe von Wanderungen ein, die Ihnen die einzigartige Natur und Kultur dieser Region näherbringen. Ob historische Pfade oder malerische Landschaften – bei uns finden Sie für jeden Geschmack das Passende. Alle Touren sind so konzipiert, dass sie auch mit durchschnittlicher Kondition gut zu bewältigen sind. Selbstverständlich sind angemessene Pausen eingeplant, um die Wanderungen in vollem Umfang genießen zu können.
Lernziele:
• Erkundung der Natur- und Kulturlandschaften des Ruhrgebiets
• Kennenlernen historischer und geografischer Besonderheiten
• Förderung der körperlichen Aktivität und des Gemeinschaftsgefühls
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle, die das Ruhrgebiet auf eine aktive und entspannte Weise erkunden möchten
• Personen mit durchschnittlicher Kondition
• Naturliebhaber*innen sowie Kulturinteressierte
Lernmethoden:
• Geführte Wanderungen mit fachkundiger Dozentin
• Gemeinsame Erkundung und Austausch über die besuchten Orte
• Praktische Anwendung von Wandertechniken und Orientierung
Bitte mitbringen:
• Festes Schuhwerk
• Ausreichend Verpflegung und Getränke
• Wetterangepasste Kleidung
Wichtige Hinweise:
• Die Flatrate umfasst 5 Wanderungen und kostet 48,00 € (Kurs-Nr. 26-85940D). Alternativ können Sie die einzelnen Wanderungen für jeweils 12,00 €
buchen (siehe Kurs-Nummern unten). Bei Buchung der Flatrate haben Sie eine Ersparnis gegenüber der Einzelbuchung. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
• Die Kosten für An- und Abreise sind nicht im Entgelt enthalten.
• Die Treffpunkte finden Sie in den jeweiligen Kursbeschreibungen.
Übersicht der einzelnen Wanderungen:
Kurs-Nr. 26-85950D Wanderung: Teutoburger Wald
Kurs-Nr. 26-85951D Wanderung: Zum kleinen Wasserfall in Essen
Kurs-Nr. 26-85952D Wanderung: Halbmarathon
Kurs-Nr. 26-85953D Wanderung: Bergmann-Brauerei
Kurs-Nr. 26-85954D Wanderung: Tremonia Park
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter den einzelnen Wanderungen.
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozierende verfügbar.

Wanderung: Teutoburger Wald
- Datum: Sa. 04.07.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Wanderung: Zum kleinen Wasserfall in Essen-Werden
- Datum: So. 02.08.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Wanderung: Halbmarathon
- Datum: So. 30.08.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Wanderung: Bergmann-Brauerei
- Datum: So. 26.07.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
