Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Studienreise Jüdisches Leben in Amsterdam

Keine Anmeldung möglich

Kursnummer 25-60601
Beginn Di., 20.05.2025, 08:00 - 17:00 Uhr
Dauer 3 Termine
Kursort
Entgelt 480,00 €
Teilnehmende 25 - 30

Kursbeschreibung

ACHTUNG! BITTE DIREKT BEI DER AUSLANDSGESELLSCHAFT ANMELDEN!
Die niederländische Hauptstadt und Fahrrad-Metropole Amsterdam hat vieles zu bieten: verwinkelte Gassen, große Einkaufsstraßen, urige Cafés und moderne Museen. Dank ihrer vielen Grachten kann man die Stadt nicht nur zu Fuß, sondern auch vom Wasser aus entdecken. Während unserer Reise wollen wir diese facettenreiche Großstadt aus verschiedenen Winkeln betrachten. Im Fokus der Reise steht eine intensive Auseinandersetzung mit der jüdischen Geschichte und Kultur in Amsterdam und den Niederlanden – vom Goldenen Zeitalter über die dunklen Kapitel des Nationalsozialismus bis zur Gegenwart. Bei einem Gespräch mit Eva Weyl haben Sie die einzigartige Möglichkeit, dem Erfahrungsbericht der Zeitzeugin und KZ-Überlebenden zu lauschen und Informationen zu ihrem unermüdlichen Engagement in der Aufklärungsarbeit und dem Kampf gegen Antisemitismus zu erhalten.
Vorläufiges Programm:
1. Tag, Dienstag, 20. Mai 2025 – Antisemitismus und Holocaust
08.00 Uhr Abfahrt in Dortmund, mittags Check-In im Hotel Ibis Budget Amsterdam City South und Deponieren der Koffer im Gepäckraum des Hotels. Fahrt ins Zentrum und individuelle
Mittagspause. 14.00 Uhr Gespräch im geschichtsträchtigen Gebäude „Hollandsche Schouwburg“Eva Weyl – 1942 wurde sie zusammen mit ihrer Familie in das KZ-Durchgangslager Kamp Westerbork deportiert. Anschließend Führung durch das Jüdi-sche Viertel. Abends gemeinsames Abendessen mit jüdischen Spezialitäten.
2. Tag, Mittwoch, 21. Mai 2025 – Stadtgeschichte und Kunst
Frühstück. Morgens Stadtführung. Anschließend geführte Besichtigung des Rijksmuseums – das Museum widmet sich mit einer umfangreichen Ausstellung der niederländischen Kunst und beherbergt Exponate von weltbekannten Künstlern wie Rembrandt und Van Gogh. Individuelle Mittagspause. Nachmittags ermöglicht Ihnen eine Grachtenfahrt noch einmal einen Perspektivwechsel – erleben Sie die grachtendurchzogene Stadt vom Wasser aus. Abendessen in Eigenregie – Ihre Reiseleitung steht Ihnen gerne für Empfehlungen zur Verfügung.
3. Tag, Donnerstag, 22. Mai 2025 – Gedenkstätte
Frühstück. Check-Out und Fahrt zur Gedenkstätte Kamp Westerbork. Geführte Besichtigung der Anlage und des Museums, welches sich den über 100.000 Opfern widmet, die von dort aus in die Konzentrations- und Vernichtungslager im Osten deportiert worden sind. Nachmittags Abreise, Rückkehr nach Dortmund abends.
Programmänderungen vorbehalten!
Inklusivleistungen:
• Fahrt mit dem Reisebus ab/bis Dortmund Hbf
• 2 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel Ibis Budget
Amsterdam City South
• 1 x Jüdisches Abendessen
• Stadtrundgang zur Besichtigung der wichtigsten
Sehenswürdigkeiten
• Stadtrundgang „auf jüdischen Spuren“ mit Besichtigung
des jüdischen Viertels
• Eintritt und Führung Rijksmuseum
• Vorträge und Gespräche laut Programm
• durchgehend deutschsprachige Reiseleitung
Nicht im Preis enthalten:
• weitere Mahlzeiten, Getränke und Trinkgelder
• Reiserücktrittskosten- & weitere Reiseversicherungen
Ihre Ansprechpartnerinnen
Norena Kunter
Tel. 0231 83800-48
kunter@auslandsgesellschaft.de
Carina Metzler
Tel. 0231 83800-33
metzler@auslandsgesellschaft.de
Prog.-Nr.: 5-25-028-p
Reiseleitung: Anne Leyer
Termin: 20.-22. Mai 2025
Preis: € 480,-
EZ-Zuschlag: € 120,-
Mindestteilnahmezahl: 25
Maximalteilnehmerzahl: 30
Anmeldeschluss: 07. Feb. 2025

Dies ist eine Studienreise der Auslandsgesellschaft Dortmund in Kooperation mit der VHS Dortmund und der ParkAkademie.
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