Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Studienreise Salzkammergut - Europäische Kulturhauptstadt 2024

Keine Anmeldung möglich

Kursnummer 24-60606
Beginn So., 08.09.2024, 08:00 - 17:00 Uhr
Dauer 7 Termine
Kursort
Entgelt 1090,00 €
Teilnehmende 0 - 22

Kursbeschreibung

ACHTUNG! BITTE DIREKT BEI DER AUSLANDSGESELLSCHAFT ANMELDEN!
Das Salzkammergut könnte landschaftlich kaum abwechslungsreicher sein: lebendige Städtchen, märchenhafte Schlösser, türkisblaue Seen, tosende Bäche und beeindruckendes Gebirgszüge. Das Gebiet in den österreichischen Alpen erstreckt sich über die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Steiermark und hat seinen Namen dem hohen Salzvorkommen zu verdanken. Aufgrund der Vielfalt an Kunst, Kultur und historischem Erbe wurde das Salzkammergut und der Kurort Bad Ischl zur europäischen Kulturhauptstadt 2024 gekürt. Konzerte, Kunstausstellungen und Projekte verwandeln die Region ein ganzes Jahr lang in eine bunte Bühne.
Vorläufiger Reiseablauf:
1. Tag, Sonntag, 08. Sept. 2024 – Anreise – Augsburg
Morgens Abfahrt in Hamm, Werne und Dortmund. Fahrt in Richtung Süden, nachmittags Ankunft in Augsburg – bei einer Stadtführung erkunden Sie eine der ältesten Städte Deutsch-lands. Check-In im Hotel Augsburger Hof und Abendessen.
2. Tag, Montag, 09. Sept. 2024 – Salzburg
Frühstück. Check-Out und Fahrt nach Salzburg. Stadtführung mit Besichtigung der wichtigsten Sehenswürdigkeiten wie dem Geburtshaus Mozarts, dem Dom und der Festung Hohensalz-burg. Anschließend Zeit zur eigenständigen Erkundung der
„Mozartstadt“. Nachmittags Weiterfahrt ins Salzkammergut, Check-In im Hotel Dachsteinresort. Abendessen im Hotel.
3. Tag, Dienstag, 10. Sept. 2024 – Bad Ischl
Frühstück. Fahrt nach Bad Ischl zur Stadtführung mit Besichti-gung der Kaiservilla die einst von Kaiser Franz Joseph I. als Sommerresidenz genutzt wurde. Mittagspause. Nachmittags Vortrag zum Thema Kulturhauptstadt 2024 und Gesprächsrunde mit Projektmitarbeitern. Abendessen im Hotel.
4. Tag, Mittwoch, 11. Sept. 2024 – Salzkammergut
Frühstück. Rundfahrt durch das Salzkammergut mit Zwischen-stopp zur Mittagspause an einem der zahlreichen Seen der Re-gion. Abendessen im Hotel.
5. Tag, Donnerstag, 12. Sept. 2024 – Gmunden und der Traunsee
Frühstück. Fahrt nach Gmunden zur Stadtführung mit Besichti-gung der malerischen Schlösser. Anschließend Schifffahrt auf dem Traunsee. Mittagspause und Zeit zur eigenständigen Er-kundung des lebhaften Ortes. Nachmittags Rückkehr nach Ruß-bach. Abendessen im Hotel.
6. Tag, Freitag, 13. Sept. 2024 – Regensburg
Frühstück. Check-Out und Fahrt zur Besichtigung der Salzwelt Altausee – tauchen Sie ein in die Geschichte der Salzbergwerke der Region. Weiterfahrt nach Regensburg. Check-In im Elaya Hotel Regensburg City Center und Abendessen.
7. Tag, Samstag, 14. Sept. 2024 – Abreise
Frühstück. Stadtführung durch Regensburg – die Stadt an der Donau zählt seit 2006 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Mittags Abreise, Rückkehr zu den Zustiegsorten abends.
Programmänderungen vorbehalten!

Termin: 08.-14. September 2024
Anmeldeschluss: 03.07.2024
Mindestteilnehmerzahl: 22
Reisepreis: € 1.090,- EZZ € 170,-
Reiseleiter: Paul Blätgen und Hartmut Marks

Anmeldungen bitte direkt an der Auslandsgesellschaft Dortmund.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Norena Kunter
Tel. 0231 83800-48
kunter@auslandsgesellschaft.de
Carina Metzler
Tel. 0231 83800-33
metzler@auslandsgesellschaft.de

Dies ist eine Studienreise der Auslandsgesellschaft Dortmund in Kooperation mit der VHS Dortmund.
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