Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

VHS meets Schauspielhaus: "Adas Raum"

Kurs abgeschlossen

Kursnummer 24-62444
Beginn Fr., 15.03.2024, 18:30 - 20:00 Uhr
Dauer 4 Termine
Kursort Cafeteria Schauspielhaus, Hiltropwall
Entgelt 50,00 €
Teilnehmende 10 - 15

Kursbeschreibung

VHS meets Schauspielhaus! Erstmalig wird den Teilnehmer*innen die Möglichkeit geboten, hinter die Kulissen zu schauen und mitzuerleben, wie ein Theaterstück entsteht. Nach einer allgemeinen Einführung erleben wir die erste, dann die letzte Probe vor der Premiere. Nach der Premiere gibt es die Möglichkeit mit den Schauspieler*innen über das Stück zu diskutieren. Erleben Sie Theater hautnah und sagen Sie Ihre Meinung! Das Stück, um das es sich handelt, ist "Adas Raum" nach einer Bearbeitung des Romans von Sharon Dodua Otoo. Das Stück wird wie folgt angekündigt:
"Die Zeit war jedenfalls gekommen, um Ada daran zu erinnern, dass alle Wesen - vergangene, gegenwärtige und zukünftige - in Verbindung miteinander sind, dass wir es immer waren und immer sein werden."
Die Geschichte von Ada erstreckt sich über Jahrhunderte. Ihre Reise geht über viele Stationen, sie berührt die verschiedensten Lebenswelten. Ada ist eine trauernde Mutter, die versucht, Abschied von ihrem Kind zu nehmen, während sie die Ankunft der Portugiesen an der Goldküste des Landes erlebt, das einmal Ghana werden wird. Mitte des 19. Jahrhunderts wird sie zur Computerpionierin in England, 1945 zur Zwangsprostituierten in einem deutschen Konzentrationslager. In Berlin 2019 versucht sie, hochschwanger, eine Wohnung zu finden.
Ada ist viele Frauen, sie lebt viele Leben. Sie erlebt das Elend, aber auch das Glück, Frau zu sein, sie ist Opfer, leistet Widerstand und kämpft für ihre Unabhängigkeit.
Mit der Inszenierung dieses berührenden und vielschichtigen Romans der Ingeborg-Bachmann-Preisträgerin Sharon Dodua Otoo stellt sich Miriam Ibrahim erstmalig dem Dortmunder Publikum vor. Miriam Ibrahim ist Regisseurin, Kuratorin und Dramaturgin. Sie besuchte die Stage School in Hamburg und das Stella Adler Studio in New York und studierte an der FU Berlin Theaterwissenschaft und Sozial-/Kulturanthropologie. Sie war feste Dramaturgin am Theater Oberhausen und ist zurzeit als Dramaturgin am Schauspielhaus Zürich tätig. Als Regisseurin arbeitete sie zuletzt u. a. am Staatstheater Augsburg Klang des Regens und am Schauspiel Hannover 1000 Serpentinen Angst von Olivia Wenzel. Im Juni dieses Jahres wird ihre Inszenierung Blues in Schwarz Weiß mit Texten von May Ayim und Julienne De Muirier am Residenztheater München uraufgeführt werden.

Im Entgelt ist die Eintrittskarte für die Premiere nicht enthalten. Es besteht aber die Möglichkeit diese kostengünstiger zu kaufen.

Freitag, 15.3., 18.30 - 20 Uhr, Einführungsveranstaltung mit Dramaturg Jasco Viefhues
Freitag, 12.4., Probenbesuch auf der Probebühne 18.30-20 Uhr (inkl. kurzer Einführung)
Donnerstag, 25.4., Hauptprobe 2 auf der Bühne, 18.30 Uhr - (Ende variabel, eher bis 21 Uhr ca. - je nach Länge der Vorstellung/Probe; inkl. kurzer Einführung)
(Premiere ist am 27.4., 19.30 Uhr)
Donnerstag, 2.5., 18.30-20 Uhr, Nachgespräch mit Dramaturg Jasco Viefhues und Künstler*in der Produktion nach Absprache

Treffpunkt für alle vier Termine ist der Haupteingang Schauspielhaus am Hiltropwall 15. Die Kursteilnehmden werden von uns Dramaturg*innen abgeholt und in die jeweiligen Räume begleitet.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung der VHS Dortmund mit dem Theater Dortmund.

Cafeteria Schauspielhaus, Hiltropwall

Hiltropwall
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
15.03.2024
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Hiltropwall, Cafeteria Schauspielhaus
Datum
12.04.2024
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Hiltropwall, Cafeteria Schauspielhaus
Datum
25.04.2024
Uhrzeit
18:30 - 20:45 Uhr
Ort
Hiltropwall, Cafeteria Schauspielhaus
Datum
02.05.2024
Uhrzeit
18:30 - 20:00 Uhr
Ort
Hiltropwall, Cafeteria Schauspielhaus

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