Kursdetails
Veranstaltung "Bildungsurlaub: Japanisch mit Vorkenntnissen (A2.1) (Teil 1)" (Nr. 42440D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Informationen zum Unterhalt bei Trennung und Scheidung

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-80352D
Beginn Mi., 11.03.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 0,00 €
Teilnehmende 5 - 26

Kursbeschreibung

Trennungs-, Nachehelicher Kindesunterhalt in allen Facetten

Der Unterhalt und somit die Absicherung des täglichen Bedarfs stellt bei einer Trennung beide Noch-Partner*innen vor große Herausforderungen und führt nicht selten geradewegs in den Rosenkrieg. Klar sollte sein: Wenn Eheleute oder Partner*innen sich trennen, haben deren Kinder bis zum Abschuss einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für die Person, die über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, den Unterhalt der*dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als "nachehelicher Unterhalt" fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung der Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen. Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche vorliegen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen, sind einige Aspekte des Vortrags.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem ISUV.

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