Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Finanzielle Grundbildung - Shopping Queen in Dortmund und Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-10633
Beginn Mi., 16.09.2026, 16:00 - 17:30 Uhr
Dauer 12 Tage
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 10
Zielgruppe
Downloads Infos zum Lerntreff - ESF-Flyer

Kursbeschreibung

Finanzielle Grundbildung: Sicher und bewusst online shoppen

Der digitale Handel bietet uns heute bequeme Möglichkeiten, fast alles mit wenigen Klicks zu erwerben. Doch gerade diese Einfachheit birgt Herausforderungen: Von versteckten Kostenfallen bis hin zu unseriösen Angeboten – wer online einkauft, benötigt ein sicheres Fundament an Grundwissen. In diesem Kurs begleiten wir Sie dabei, den Überblick über Ihre Ausgaben zu behalten und den Prozess des Online-Shoppings stressfrei und sicher zu gestalten. Gemeinsam erarbeiten wir Strategien, wie Sie Ihr Budget effektiv planen, gezielt für Wunschanschaffungen sparen und die Vor- und Nachteile zwischen lokalem Handel und Internetshops abwägen. Erfahren Sie, wie Sie seriöse Anbieter erkennen und welche Bezahlmethoden für Sie am sichersten sind, damit Sie Ihre Einkäufe mit einem guten Gefühl und voller Kontrolle tätigen können.

Lernziele:
• Grundlagen der Haushaltsführung und Budgetierung erlernen
• Strategien zum Sparen für geplante Neuanschaffungen entwickeln
• Verschiedene Bezahlarten verstehen und sicher anwenden (z. B. Überweisung, PayPal, BNPL/„Buy Now Pay Later“ sowie Ratenzahlungen)
• Die Kommunikation im Handlungsfeld „Einkaufen“ verbessern
• Vor- und Nachteile des lokalen Einkaufens gegenüber dem Online-Shopping analysieren
• Kriterien für die Erkennung seriöser Online-Shops kennenlernen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Gering Literalisierte (Alpha-Level 2-3)
• besonders Frauen
• Alle interessierten Menschen, die ihre digitale Finanzkompetenz stärken möchten

Lernmethoden:
• Praxisnahe Übungen in einer stressfreien Lernatmosphäre
• Gemeinsamer Austausch und Diskussion in der Gruppe
• Analyse von realen Beispielen und Online-Angeboten

Bitte mitbringen:
• Gegebenenfalls ein eigenes Smartphone oder Tablet
• Notizmaterial

Wichtige Hinweise:
• Der Kurs ist so gestaltet, dass Sie in Ihrem eigenen Tempo lernen und Fragen jederzeit in einer unterstützenden Umgebung stellen können. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW e.V.

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
23.09.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
30.09.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
07.10.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
14.10.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
04.11.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
11.11.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
18.11.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
25.11.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
Datum
02.12.2026
Uhrzeit
16:00 - 17:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S139a
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