Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Female Empowerment: Ihr strategischer Fahrplan für Ihre Karriere
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-14255D |
| Beginn | Sa., 26.09.2026, 09:30 - 16:30 Uhr |
| Dauer | 3 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 165,60 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 20 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Strategische Karriereentwicklung: Gestalten Sie Ihre berufliche ZukunftHaben Sie das Gefühl, beruflich derzeit nicht so voranzukommen, wie Sie es sich wünschen? Oder möchten Sie bereits zu Beginn Ihrer Laufbahn strategisch und zielgerichtet vorgehen? Unser Training bietet Ihnen die ideale Plattform, um Ihre Karriereziele präzise zu definieren und diese konsequent zu verfolgen. Ganz gleich, ob Sie gerade erst in das Berufsleben starten oder sich bereits mitten in Ihrer Karriere befinden und nun eine neue Entwicklung anstreben – dieser Kurs unterstützt Sie dabei, die Verantwortung für Ihren beruflichen Weg zu übernehmen und Ihre Zukunft aktiv zu gestalten.
In einer inspirierenden und wertschätzenden Atmosphäre vermitteln wir Ihnen bewährte Methoden, um Ihre persönliche Vision sowie Ihre individuellen Stärken zu identifizieren. Gemeinsam analysieren Sie relevante Stakeholder sowie förderliche und hinderliche Verhaltensweisen und erlangen wertvolles Wissen über ein gesundes Veränderungsmanagement. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden „Methoden-Werkzeugkasten“ an die Hand zu geben, der Sie nachhaltig bei der Erarbeitung Ihrer persönlichen Karrierestrategie unterstützt. Profitieren Sie von einer strukturierten Vorgehensweise, einem hohen Praxisbezug und dem wertvollen Austausch innerhalb der Gruppe.
Lernziele:
• Identifikation Ihrer beruflichen Vision und die Definition konkreter Ziele
• Fundierte Analyse und Bewertung Ihrer persönlichen Stärken
• Erkennung und strategische Einordnung relevanter Stakeholder
• Identifikation von förderlichen sowie hinderlichen Verhaltensweisen
• Vermittlung von Instrumenten für ein gesundes Veränderungsmanagement
• Entwicklung einer individuellen und tragfähigen Strategie für Ihr berufliches Vorankommen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Frauen in allen Berufsphasen, die ihre Karriere strategisch planen möchten
• Berufseinsteigerinnen, die von Beginn an klare Ziele verfolgen wollen
• Berufserfahrene Frauen, die ihre aktuelle Karrierephase gezielt weiterentwickeln möchten
Lernmethoden:
• Interaktive Workshops mit vielfältigen Praxisübungen
• Strukturierte Gruppenarbeit und gegenseitiger Erfahrungsaustausch
• Ausgewählte individuelle Coachings sowie Feedback-Runden als gemeinsame Lernanlässe für die gesamte Gruppe
Bitte mitbringen:
• Eine offene Haltung und die Bereitschaft zur Selbstreflexion
Wichtige Hinweise:
• Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um eine intensive Betreuung und einen hohen Praxisanteil zu gewährleisten.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund

Was treibt Sie an? Mit Biografiearbeit den nächsten beruflichen Schritt finden
- Datum: Mi. 11.11.2026 - Mi. 02.12.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Die Welt der Kunsttherapie entdecken!
- Datum: Sa. 14.11.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund

Female Empowerment: Entdecken Sie relevante Karriere Booster
- Datum: Di. 08.09.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Sinn statt Hamsterrad – ein Abend für Frauen im Umbruch - online
- Datum: Mi. 09.09.2026
- Ort: vhs.online
