Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Female Empowerment: Entdecken Sie relevante Karriere Booster

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-14253D
Beginn Di., 08.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 20
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Karriere-Impulse: Den Weg zu Ihrer beruflichen Entfaltung gestalten

Wo stehen Sie aktuell in Ihrer beruflichen Laufbahn und welche Potenziale schlummern noch in Ihnen? Dieser Abend bietet Ihnen den idealen Raum, um genau diese Fragen zu beantworten. In einem geschützten und inspirierenden Rahmen gewinnen Sie einen ehrlichen, reflektierten Blick auf Ihre individuelle Situation und analysieren die Dimensionen, die für eine erfolgreiche Karriere maßgeblich sind. Gemeinsam entdecken wir Stärken, die Sie bereits in sich tragen, und machen diese bewusst nutzbar. Mithilfe eines strukturierten Selbstreflexions-Tools verschaffen Sie sich einen klaren Überblick über Ihren Ist-Zustand, während eine geführte Übung Ihre persönlichen Kompetenzen sichtbar macht. Zudem erhalten Sie einen exklusiven Ausblick auf die Inhalte und Impulse des umfassenden, dreitägigen Female Empowerment Trainings. Starten Sie jetzt Ihre gezielte Entwicklung und übernehmen Sie die aktive Gestaltung Ihrer Karriere!

Lernziele:
• Gewinnung von Klarheit über die aktuelle berufliche Situation im Hinblick auf relevante Karriere-Booster
• Identifikation und präzise Benennung individueller Stärken
• Entwicklung eines persönlichen Satzes zur inneren Stärkung und Motivation

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Frauen in allen Berufsphasen, die ihre berufliche Weiterentwicklung strukturiert und bewusst angehen möchten
• Berufseinsteigerinnen, die von Beginn an klare Ziele verfolgen und strategisch planen wollen
• Berufserfahrene Frauen, die ihre Karriere auf die nächste Stufe heben und sich weiterentwickeln möchten

Lernmethoden:
• Anwendung eines visuellen Selbsteinschätzungs-Tools
• Durchführung einer geführten Reflexionsübung
• Moderierter Austausch und Dialog im Plenum
• Praxisorientierte Einzelübungen und kollaborative Gruppenarbeit

Bitte mitbringen:
• Eine offene Geisteshaltung
• Schreibmaterial für Ihre Reflexionen

Wichtige Hinweise:
• Dieses Angebot findet im Rahmen der Orientierungswoche statt und ist daher für Sie kostenfrei.

Kurs teilen:

>>> Kund*innen, die diesen Kurs angesehen haben, interessierten sich auch für folgende Kurse
Anmeldung möglich

Steuerwissen für Arbeitnehmer*innen

  • Datum: Mo. 02.11.2026 - Mo. 16.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Sinn statt Hamsterrad – ein Abend für Frauen im Umbruch - online

  • Datum: Mi. 09.09.2026
  • Ort: vhs.online
Anmeldung möglich

Stadtgärtnern ohne Stress "Sinnesgarten für Entspannung"

  • Datum: So. 19.07.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Anmeldung möglich

Yoga-Retreat - Eine Verschmelzung von Vinyasa und ruhigem Yin Yoga

  • Datum: Sa. 12.09.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4