Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "English Masterclass (B2/C1) - Intensiv Lernen" (Nr. 33011D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Japanisch für Anfänger*innen: Einstieg in Sprache und Kultur (A1.1) - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-42414D
Beginn Mi., 16.09.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer 11 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 136,40 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der japanischen Sprache. Dieser Kurs richtet sich speziell an absolute Anfängerinnen und Anfänger ohne Vorkenntnisse und bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, die ersten Schritte in der japanischen Sprache zu machen. Sie erlernen die Silbenschrift Hiragana, trainieren Ihre Aussprache und üben einfache Alltagsdialoge. Zudem erhalten Sie spannende Einblicke in die japanische Kultur und Lebensweise.

Lernziele:
- Einführung in die japanischen Schriftsysteme mit Fokus auf die Silbenschrift Hiragana
- Grundlagen der japanischen Aussprache
- Erlernen und anwenden erster Vokabeln, Sätze und einfacher Dialoge für Alltagssituationen
- Einblicke in die japanische Kultur

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Absolute Anfängerinnen und Anfänger ohne Vorkenntnisse
- Personen, die einen Einstieg in die japanische Sprache suchen
- Interessierte an japanischer Kultur und Sprache

Lernmethoden:
- Interaktive Online-Unterrichtseinheiten
- Aussprachetraining und Schreibtraining
- Grammatikerklärungen mit Beispielen
- Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Wortschatz
- Interaktive Gesprächsübungen für einfache Alltagssituationen
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Marugoto "Starter" A1 Katsudoo, ISBN: 978-4384057522 und Rikai, ISBN: 978-4-384-05753-9 (ab Lektion 1). Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte nach der ersten Kursstunde besorgt werden.
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.

Wichtige Hinweise:
- Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
- Bitte beachten Sie, dass zwei Werktage vor Kursbeginn keine Anmeldung mehr möglich ist. Sollten Sie sich nach Kursbeginn anmelden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
23.09.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
30.09.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
07.10.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
14.10.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
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Datum
04.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
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Datum
11.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
18.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
25.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
02.12.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
vhs.online
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fast ausgebucht

Perspektivisches Zeichnen verstehen

  • Datum: Di. 22.09.2026 - Di. 13.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung auf Warteliste

Sketching Basics

  • Datum: Di. 03.11.2026 - Di. 08.12.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1