Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Sketching Basics

fast ausgebucht

Kursnummer 26-71174D
Beginn Di., 03.11.2026, 18:00 - 21:15 Uhr
Dauer 6 Termine
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 100,80 € MwSt. befreit
Teilnehmende 6 - 10
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Sketchbook-Kreativität: Ideen entfalten und Techniken vertiefen

Ein Sketchbook ist weit mehr als nur ein einfaches Notizbuch – es ist ein persönlicher kreativer Begleiter, der Ihnen hilft, Ihre Zeichenfähigkeiten zu erweitern, Ideen zu sammeln und Ihren ganz eigenen Stil zu entwickeln. In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie Ihr Sketchbook als Experimentierfeld nutzen können, um ohne Druck neue Techniken auszuprobieren und Ihre künstlerische Ausdruckskraft zu steigern. Das Sketchbook fördert nicht nur Ihre Kreativität, sondern dient auch als inspirierende Quelle der Motivation und ermöglicht es Ihnen, Ihren Fortschritt sichtbar zu machen. Gleichzeitig bietet das Zeichnen eine wunderbare Möglichkeit, Stress abzubauen und sich kreativ zu entspannen.

Dieser Kurs richtet sich an alle, die bereits mit den Grundlagen des Zeichnens vertraut sind und ihr Sketchbook als kreativen Raum nutzen möchten, um neue Techniken zu erproben und ihre künstlerischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Lernziele:
• Verschiedene Zeichen- und Skizziertechniken kennenlernen
• Kreative Methoden zur Ideenfindung und -entwicklung
• Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Stilen
• Techniken zur Verbesserung der Zeichengenauigkeit und -ausdruckskraft
• Nutzung des Sketchbooks als Werkzeug für persönliches Wachstum und kreativen Ausdruck

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Zeichner*innen mit Grundkenntnissen, die ihr Sketchbook kreativ nutzen möchten
• Personen, die neue Zeichen- und Skizziertechniken ausprobieren möchten
• Alle, die ihre künstlerischen Fähigkeiten weiterentwickeln und ihren eigenen Stil finden oder verfeinern wollen
• Menschen, die Freude am kreativen Ausdruck und am Experimentieren haben

Lernmethoden:
- Praktische Übungen und Demonstrationen
- Individuelle Betreuung und Feedback
- Experimentieren und Ausprobieren verschiedener Techniken

Bitte mitbringen:
• Ihr persönliches Sketchbook oder Skizzenbuch
• Lieblingsmaterialien zum Zeichnen (z. B. Bleistifte, Fineliner, Buntstifte)
• Neugierde und Lust am kreativen Ausdruck

Wichtige Hinweise:
• Weitere Materialien werden am ersten Kursabend besprochen
• Es können bei Bedarf Materialkosten entstehen
• Bitte tragen Sie bequeme Kleidung

Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Oberbank 1
44149 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
03.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 21:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 17
Datum
10.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 21:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 17
Datum
17.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 21:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 17
Datum
24.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 21:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 17
Datum
01.12.2026
Uhrzeit
18:00 - 21:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 17
Datum
08.12.2026
Uhrzeit
18:00 - 21:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 17

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Anmeldung möglich

Perspektivisches Zeichnen verstehen

  • Datum: Di. 22.09.2026 - Di. 13.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Freihandzeichnen

  • Datum: Do. 05.11.2026 - Do. 10.12.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung auf Warteliste

Portraitzeichnen- nach einem Foto oder mit Ihnen als Modell

  • Datum: Do. 21.05.2026 - Do. 25.06.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Portraitzeichnen u. Maltechniken nach Fotos

  • Datum: Do. 24.09.2026 - Do. 15.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1