Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Eine kulinarische Reise durch Indien – der Norden" (Nr. 87545D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Frühe Bronzezeit: Kreisgrabenanlagen in Europa - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-52500
Beginn Mi., 18.11.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs.online
Entgelt 8,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 100
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Mysterien der Megalithkultur: Von Stonehenge bis zur Pömmelte
Stonehenge ist weltweit bekannt und zweifellos ein einzigartiges Monument, doch es ist keineswegs die einzige Anlage dieser Art. Über ganz Europa verteilt wurden hunderte solcher Stätten entdeckt. Da die meisten dieser Heiligtümer aus Holz errichtet wurden, sind heute nur noch wenige eindrucksvolle Zeugnisse erhalten geblieben. Doch die Wahl der Standorte war keineswegs zufällig; sie lassen auf ein weitreichendes kulturelles und wirtschaftliches Netzwerk schließen, an dessen strategischen Knotenpunkten diese Orte der Verehrung standen. Ein besonderes Highlight ist hierbei die Pömmelte – das „deutsche Stonehenge“ –, das wunderbar rekonstruiert wurde und heute begehbar ist. In diesem Online-Vortrag tauchen wir gemeinsam in diese faszinierende Welt ein und setzen archäologische Befunde in den Kontext unseres Wissens über die damaligen Gesellschaften.


Lernziele:
• Einblicke in die Verteilung und Bedeutung prähistorischer Anlagen in Europa
• Analyse der kulturellen und wirtschaftlichen Netzwerke der frühen Gesellschaften
• Auseinandersetzung mit den in den Bauwerken manifestierten kosmologischen Vorstellungen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte Personen, die sich für Archäologie, Geschichte und prähistorische Kulturen begeistern

Lernmethoden:
• Online-Vortrag mit visueller Unterstützung

Wichtige Hinweise:
• Da es sich um eine digitale Veranstaltung handelt, ist eine Online-Anmeldung unbedingt erforderlich.
• Für diejenigen, die sich optimal vorbereiten möchten: Die beiden Vorgängervorträge zu diesem Themengebiet stehen Ihnen bereits online zur Verfügung:
- Stonehenge: https://we.tl/t-ve5i6DKVbf
- Himmelsscheibe von Nebra: https://we.tl/t-G13BlIq6yy
Anmeldeschluss: 17.11.26

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Anmeldung möglich

English B2 + Conversation - Expand your Vocabulary

  • Datum: Di. 15.09.2026 - Di. 08.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Keine Anmeldung möglich

On parle français cet été! A1 / A2 - online

  • Datum: Fr. 03.07.2026 - Fr. 11.09.2026
  • Ort: vhs.online
Keine Anmeldung möglich

Wie Preußens Bismarck das Deutsche Reich erzwang! - Online

  • Datum: Di. 06.10.2026
  • Ort: vhs.online