Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Wie Preußens Bismarck das Deutsche Reich erzwang! - Online

Keine Anmeldung möglich

Kursnummer 26-52522
Beginn Di., 06.10.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs.online
Entgelt 8,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 100
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Von der gescheiterten Revolution 1848 bis zur Reichsgründung: Ein Blick auf die deutsche Einigung

Die Jahre zwischen der gescheiterten Revolution von 1848 und der Reichsgründung 1871 markieren eine entscheidende Phase in der deutschen Geschichte. In dieser Zeit prägten politische Umbrüche, militärische Konflikte und diplomatische Manöver den Weg zur nationalen Einheit. Die von Preußen geführten „Einigungskriege“ gegen Dänemark, Österreich und Frankreich gipfelten im Januar 1871 in der Gründung des Deutschen Reiches in Versailles. Diese Staatsgründung, initiiert von den deutschen Fürsten, verwirklichte zwar das Ziel der nationalen Einheit, doch blieb sie eine autokratische Struktur, fernab der demokratischen Visionen von 1848.

Otto von Bismarck, der als Architekt der Reichsgründung gilt, setzte die Einheit Deutschlands mit einer Mischung aus diplomatischer Geschicklichkeit und militärischer Stärke durch. Trotz innerer Widerstände, etwa von König Ludwig II. von Bayern, und äußerer Herausforderungen, insbesondere durch Frankreich, gelang es ihm, die Reichsidee durchzusetzen. Der neue Nationalstaat, geprägt von preußisch-protestantischen Werten, war jedoch keine echte Demokratie. Vielmehr bekämpfte er vehement seine politischen Gegner, insbesondere Sozialisten und Katholiken.

In der Außenpolitik strebte Bismarck zunächst eine Politik des Ausgleichs an, nachdem er in den Einigungskriegen eine aggressive Haltung eingenommen hatte. Doch unter Kaiser Wilhelm II. gewannen später expansive „Weltmachtphantasien“ an Einfluss, die das politische Klima nachhaltig veränderten.

Lernziele:
- Verständnis für die politischen und militärischen Entwicklungen zwischen 1848 und 1871
- Analyse der Rolle Bismarcks und seiner Strategien
- Einordnung der Reichsgründung in den Kontext der europäischen Machtpolitik

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Interessierte an deutscher Geschichte und Politik

Lernmethoden:
- Vortrag mit anschaulichen Beispielen und historischen Quellen

Wichtige Hinweise:
- Eine Online-Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
- Der Vortrag wird über eine benutzerfreundliche Online-Plattform durchgeführt, deren Zugangsdaten vor Beginn der Veranstaltung zugesendet werden.
Anmeldeschluss: 05.10.26

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Anmeldung möglich

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  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
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Frühe Bronzezeit: Kreisgrabenanlagen in Europa - Online

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  • Ort: vhs.online