Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Tanzen ohne Partner" (Nr. 65926D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Sonnenstrom vom Balkon - Steckersolargeräte - hybrid

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-55489
Beginn Do., 05.11.2026, 17:45 - 19:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 90
Zielgruppe

Kursbeschreibung

- ACHTUNG: Anmeldung nur bis zum Tag vor dem Vortragstag möglich! -

Sie möchten aktiv zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig Ihre Stromkosten senken? Mit Balkonsolaranlagen ist dies auch für Mieterinnen möglich. In diesem informativen Vortrag erfahren Sie, wie Sie mit einfachen Steckersolar-Geräten am Balkongeländer, auf der Terrasse oder an der Hauswand sauberen Strom erzeugen können. Praktische Beispiele und anschauliche Erklärungen machen den Einstieg in die Welt der Balkonsolaranlagen leicht. Sie lernen, wie die Technik funktioniert und welche rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Sie beachten müssen.

Bei Interesse am Vortrag können Sie sich kostenfrei über die Internetseite der Volkshochschule Dortmund anmelden. Dabei haben Sie die Wahl den Vortrag in der VHS (Kampstraße 47) zu besuchen oder sich bequem digital von zu Hause zuzuschalten. Der Link wird Ihnen vor Veranstaltungsbeginn übersandt.

Der Vortrag ist Teil einer kostenfreien Vortragsreihe der Klimaagentur in Kooperation mit der VHS Dortmund sowie der Verbraucherzentrale NRW e.V. rund um das Gebäude. Die Klimaagentur ist das Beratungszentrum des Umweltamtes für Fragen rund um Gebäudemodernisierung, zukunftsweisende Neubauten und Nutzung Erneuerbarer Energien.

(Bildungskoordinatorin seitens der Klimaagentur der Stadt Dortmund: Gabrielle Mallasch)

Lernziele:
- Grundlagen der Balkonsolartechnik verstehen
- Rechtliche und technische Rahmenbedingungen für den Kauf und Betrieb verstehen
- Praktische Beispiele und Anwendungsmöglichkeiten kennenlernen

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Mieter*innen, die Interesse an erneuerbaren Energien haben
- Personen, die ihren Stromverbrauch nachhaltig reduzieren möchten


Lernmethoden:
- Vortrag mit anschaulichen Beispielen
- Präsentation von Praxisbeispielen

Wichtige Hinweise:
• ACHTUNG: Anmeldung nur bis zum Tag vor dem Vortragstag möglich!

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