Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Erneuere dein Gewebe mit Faszien Flossing™ - online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-84771D
Beginn So., 13.09.2026, 10:30 - 12:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs.online
Entgelt 9,60 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Entdecken Sie THE FLOSS™, eine innovative Methode zur Regeneration und Stärkung Ihres Bindegewebes. Im Gegensatz zu herkömmlichen Dehnübungen kombiniert THE FLOSS™ gezielt Anspannung und Dehnung innerhalb eines sicheren Bewegungsradius. Durch bewusste Widerstandsarbeit und die richtige Bewegungsrichtung wird Ihr Gewebe von kurz nach lang geführt – eine sogenannte exzentrische Kontraktion. Dieser Prozess löst Verklebungen, richtet die Faszien neu aus und fördert die natürliche Elastizität Ihres Körpers. In diesem 90-minütigen Workshop erwarten Sie gezielte Übungen, die Schmerzen lindern, die Körperhaltung verbessern und den Lymph- sowie Verdauungsfluss anregen. Langfristige strukturelle Einschränkungen können gelöst und Ihre Selbstwahrnehmung geschärft werden. Erleben Sie eine Bewegungsroutine, die sich wie eine innere Massage anfühlt und Ihrem Körper spürbare Erleichterung schenkt.

Lernziele:
• Verklebungen im Bindegewebe lösen
• Faszien neu ausrichten
• Natürliche Elastizität des Körpers fördern
• Schmerzen reduzieren
• Körperhaltung verbessern
• Lymph- und Verdauungsfluss anregen
• Langfristige strukturelle Einschränkungen lösen
• Selbstwahrnehmung schärfen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Anfänger*innen und Fortgeschrittene
• Menschen mit Interesse an regenerativer Bewegung
• Personen, die ihre Körperhaltung verbessern möchten
• Alle, die Schmerzen lindern und ihre Beweglichkeit steigern wollen

Lernmethoden:
• Gezielte Übungen unter Anleitung
• Praktische Anwendung der THE FLOSS™-Techniken
• Individuelle Anpassung der Übungen

Bitte mitbringen:
• Bequeme Kleidung
• Eine Yogamatte
• Ein Getränk

Wichtige Hinweise:
• Der Workshop findet online statt. Der Zoom-Link wird Ihnen vor Kursbeginn zugeschickt.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
13.09.2026
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
vhs.online

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