Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Englisch B1+ More steps to conversation" (Nr. 33506D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Exkursion: Worpswede - Kunst und Kultur

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60119
Beginn Sa., 25.07.2026, 08:00 - 20:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort
Entgelt 50,00 €
Teilnehmende 20 - 30

Kursbeschreibung

Die Zufallsbekanntschaft mit der jungen Kaufmannstochter Mimi Stolte aus Worpswede führte zuerst den Düsseldorfer Kunststudenten Fritz Mackensen 1884 in das bis dahin noch völlig unbekannte Dorf im Teufelsmoor. Er war begeistert von der Landschaft und seinen Bewohnern und kehrte 1889 mit seinem Studienfreund Otto Modersohn und dem Münchner Kollegen Hans am Ende zurück. Ihr Entschluss im Spätsommer 1889 zu bleiben wurde zur Geburtsstunde der Worpsweder Künstlervereinigung. Mit ihren lyrischen Landschaftsauffassungen hatten die „Worpsweder“, inzwischen um Fritz Overbeck und Heinrich Vogeler verstärkt, seit ihrem Durchbruch im Münchener Glaspalast 1895 großen Erfolg.

Ihre Bilder der Sehnsucht nach Landschaft trafen den Nerv des städtischen Kunstpublikums, das alsbald auch nach Worpswede kam. Worpswede wurde dadurch in der Welt der Kunst bekannt und berühmt. Immer mehr Maler wurden auf das Dorf im Teufelsmoor aufmerksam. Darunter waren auch einige Frauen, denen der Zugang zu den Akademien noch verwehrt war.
Allen voran war es Paula Becker, die mit ihren unsentimentalen und auf das Elementare reduzierten Menschendarstellungen Kunstgeschichte schrieb. Heute gilt die Künstlerin, die mit 31 Jahren im Kindbett starb, als bedeutende Wegbereiterin der Moderne. Später kamen auch der Schriftsteller Rainer Maria Rilke, die Bildhauerin Clara Westhoff, die spätere Ehefrau Rilkes, hinzu. Danach folgten weiter Künstlergenerationen und prägten Worpswede. Sie sind gar nicht alle aufzuzählen. Ohne Rangfolge seien hier u.a. genannt: Walter Bertelsmann, Sophie Bötjer, Udo Peters, Albert Schiestl, Karl Krummacher und Benny Huys, auch die Schriftsteller Waldemar Augustini und Manfred Hausmann.
Genannt werden muss auch der Architekt Bernhard Hoetger. Er schuf in Bremen die Böttcherstraße. In Worpswede erbaute er das Restaurant „Kaffee Worpswede“, im Volksmund „Café Verrückt“ genannt, das Hoetger-Wohnhaus Hinterm Berg und den Niedersachsenstein auf dem Weyerberg.

ACHTUNG! FÜR DIE BESICHTIGUNGEN IST EINE GUTE KÖRPERLICHE KONSTITUTION VORAUSSETZUNG!
Die Fahrt findet in einem modernen Reisebus statt.
Für Eintritte undFührungen fallen ca. 25,00 Euro an, die vor Ort eingesammelt werden.
Anmeldeschluss: 2026
Treffpunkt wird noch bekanntgegeben.
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!

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  • Datum: Mi. 21.01.2026 - Mi. 18.03.2026
  • Ort: vhs.online
Anmeldung auf Warteliste

Theater Dortmund: Blick hinter die Kulissen

  • Datum: Mi. 15.04.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"