Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Exkursion: Bad Pyrmont und Blomberg
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-60107 |
| Beginn | Sa., 25.04.2026, 08:00 - 19:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | |
| Entgelt | 50,00 € |
| Teilnehmende | 20 - 30 |
Kursbeschreibung
Bad Pyrmont wurde als Kurbad in den Jahren 1556/57 berühmt, als 10.000 Menschen aus ganz Europa herbeikamen um Heilung zu finden und die wundertätige Quelle zu erleben. Die bis heute einmalige Dunsthöhle,wo natürliche Kohlensäure an die Oberfläche steigt, wurde schon durch den 1712 nach Pyrmont gekommenen Brunnenarzt Johann Philipp Seip wissenschaftlich untersucht. Diese Kohlensäure wird auch als therapeutisches Mittel eingesetzt. Schon die Römer und Germanen kannten und nutzten die Pyrmonter Heilquellen. Das ist durch ungefähr 300 bronzene Fibeln, drei römische Denare und eine provinzialrömische emaillierte Schöpfkelle belegt, die im Jahr 1863 bei Bauarbeiten an der Brodelquelle entdeckt wurden. Die Funde stammen aus der Zeit der letzten Jahrzehnte v. Chr. bis weit ins 4. Jahrhundert hinein, wobei ein Schwerpunkt offenbar am Ende des 2. und Beginn des 3. Jahrhunderts liegt. Ob es sich dabei um ein altes Quellheiligtum mit Opfergaben oder ein Heilbad mit lediglich verlorenen Gegenständen handelt, ist umstritten. Nach einer Stadtführung, gefolgt von einer Pause, geht es weiter nach Blomberg.Das heutige Stadtgebiet von Blomberg wurde zwischen dem 6. und 8. Jahrhundert n. Chr. im Verlauf der altsächsischen Expansion besiedelt. Im 11. Jahrhundert wuchs die Bevölkerung deutlich. Die neuen Machthaber waren die Edelherren zur Lippe und die Grafen von Schwalenberg und Sternberg. Es wird vermutet, dass beide gemeinsam die Burg Blomberg errichteten, die zunächst nur als Festung diente. Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein kleines Städtchen, das heute durch seine Fachwerkhäuser, dem Rathaus und der Burg besticht.
ACHTUNG! FÜR DIE BESICHTIGUNGEN IST EINE GUTE KÖRPERLICHE KONSTITUTION VORAUSSETZUNG!
Die Fahrt findet in einem modernen Reisebus statt.
Für die beiden Führungen fallen ca. an, die vor Ort eingesammelt werden.
Anmeldeschluss: 2026
Treffpunkt wird noch bekanntgegeben.
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!
Kurse des Dozenten

English for Seniors A2.2 - mit Vorkenntnissen
- Datum: Mo. 08.09.2025 - Mo. 15.12.2025
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Englisch lernen mit Gänsehaut (Lernkrimi A2)
- Datum: Sa. 24.01.2026 - Sa. 14.03.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
