Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Genussreise durch die türkische Küche" (Nr. 87238D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Bildungsurlaub: Fotografie, Videografie und Videoschnitt für Social Media...

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-75019D
Beginn Mo., 27.07.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 307,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 10
Downloads Seminarunterlagen

Kursbeschreibung

Fotografie, Videografie und Videoschnitt für Social Media mit dem Smartphone
Was haben Sie immer dabei? Richtig! Ihr Handy, mit dem Sie heutzutage in der Lage sind, technisch hochwertige Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen. Durch die rasante Weiterentwicklung können Sie mit geringem Aufwand mittlerweile sehr gute Ergebnisse für fast jedes Medium erzielen.
Wir beginnen mit den Grundlagen der Fotografie, arbeiten uns zur Videografie weiter und enden beim Videoschnitt. Darüber hinaus lernen wir bei praktischen Übungen die Themen zu vertiefen und mit Hilfe von Bildgestaltung ansprechend umzusetzen. Die Tagesergebnisse werden im Kurs konstruktiv besprochen. Weitere Inhalte sind der richtige Umgang mit Ton und das Vorstellen von zusätzlichem sinnvollen Equipment in den Bereichen Licht, Gimbal, Stativ. Ziel ist es die unscharfen und verwackelten Ergebnisse vergangener Tage hinter sich zu lassen und selbstsicher technisch einwandfrei eigenen Content zu erstellen und für jeden Veröffentlichungskanal optimal anzupassen. Dieses Seminar bildet den kompletten Ablauf der Foto- und Videoproduktion inkl. Videoschnitt am Smartphone ab, damit Sie unabhängig und von überall Ihren Content erstellen können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Grundlagenkurs handelt, der praxisorientiert ausgelegt ist.
Voraussetzung: Kopfhörer ab Donnerstag. Eigenes Smartphone mit einem möglichst aktuellen Betriebssystem. Für die Praxisübungen arbeiten wir mit verschiedenen Apps aus dem Play-/AppStore. Dazu gehören „‎ProCamX (HDKameraPro)" / PROCAM (iOS), „Protake" und „VN Video Editor“. Diese Apps sind teilweise kostenpflichtig und wir installieren und erwerben diese im Kurs gemeinsam.

Lernziele:
Gestalterische und technische Einführung in das Thema Fotografie mit Smartphones
Gestalterische und technische Einführung in das Thema Videoproduktion mit Smartphones
Technische Einführung in das Thema digitaler Videoschnitt mit Smartphones
Ihre Idee in Bildern erzählen: Grundlagen der Bildgestaltung
Technische Formate
Fokus, Blende, Weißabgleich, Verschlußzeit
Tipps & Tricks für die Produktionspraxis (Equipment, Bild, Licht, Ton)
Praxisübung Fotografie und Videografie
Praxisübung O-Ton und Interview

Folgende Inhalte werden vermittelt:
1. Tag:
-    Digitale Foto- und Aufnahmetechnik
-    ISO, Öffnungsverhältnis (Blende), Verschlusszeit
-    Licht und Schatten
-    Auflösung und Speicherformate
- Einführung Foto-App
- Praxisbeispiel Objekt & Personen fotografie Technik und Bildgestaltung

2. Tag:
- Weiterführende Techniken Foto-App
- Portrait optisches Freistellen Bildbesprechung Portrait
- Weiterführende Praxisbeispiele Technik und Bildgestaltung
-    Hilfsmittel bei der Beleuchtung

3. Tag:
-    Grundlagen Videogestaltung
- Einführung Video-App
-    Digitale Video- und Aufnahmetechnik
-    Auflösung und Speicherformate
-    Kameraperspektiven
- Praxisbeispiel Objekt & Personen filmen Technik und Bildgestaltung
- Videobesprechung

4. Tag:
-   Weiterführende Techniken Video-App
- Aufnahmetechnik Ton / Sound
-    Zubehör
-    Praxisbeispiel Personen und Objekte filmen in Kombination Ton

5. Tag
-    Videoschnitt Einführung am Smartphone
- Schneides des eigenen Videos
- Präsentation Video


Es kann zu Änderungen in der Reihenfolge der Schulungsinhalte kommen, denn der Programmablauf versucht auch den individuellen Wünschen (soweit nicht zu abwegig) der Teilnehmer gerecht zu werden.

Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.

Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Oberbank 1
44149 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
27.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
28.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
29.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
30.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
31.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20

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