Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Den eigenen Workflow mit Photoshop aufbauen – Bilder sortieren

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-75017D
Beginn Mo., 13.07.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 307,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 10
Downloads Seminarunterlagen

Kursbeschreibung

Bildbearbeitung und Workflow-Optimierung: Vom Backup zur professionellen Bildverwaltung

In diesem praxisorientierten Workshop lernen Sie, wie Sie Ihre wertvollen Bilddaten sicher archivieren, effizient verwalten und professionell bearbeiten. Wir beginnen mit den Grundlagen der Datensicherung, um Ihre Fotos vor Verlust zu schützen. Anschließend widmen wir uns der systematischen Bildverwaltung, damit Sie Ihre umfangreichen Bildbestände strukturiert organisieren, auswählen und weiterverarbeiten können.

Als zentrales Werkzeug nutzen wir Adobe Photoshop, dessen Funktionsumfang wir exemplarisch erkunden. Die erlernten Techniken lassen sich jedoch problemlos auf andere Bildbearbeitungsprogramme übertragen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem RAW-Format: Wir klären, was RAW-Bilder auszeichnet, wann sich ihr Einsatz lohnt und wie sie sich von JPG-Bildern unterscheiden. Durch den Vergleich beider Formate gewinnen Sie ein fundiertes Verständnis für Bildqualität und Bearbeitungspotenziale.

Im Verlauf des Kurses lernen Sie, wie Sie Bilder gezielt importieren, selektieren und kennzeichnen, um sie später schnell wiederzufinden. Wir vertiefen grundlegende Techniken der Tonwert- und Farbkorrektur sowie die Anpassung von Bildinhalten. Abschließend behandeln wir verschiedene Ausgabemöglichkeiten und den Umgang mit RAW-Daten in der Weitergabe.

Unser Ziel ist es, Ihnen ein solides Fundament für Ihren persönlichen Workflow zu vermitteln. Durch bewusste Organisation und gezielte Bearbeitung minimieren Sie langfristig Ihren Zeitaufwand. Obwohl der Schwerpunkt auf RAW-Daten liegt, sind die erlernten Prinzipien auf nahezu alle gängigen Bildformate wie JPG oder TIF übertragbar.

Lernziele:
- Sicherung und Backup von Bilddaten
- Systematische Bildverwaltung und Organisation
- Vergleich von RAW- und JPG-Formaten
- Import, Selektion und Kennzeichnung von Bilddaten
- Grundlagen der Tonwert- und Farbkorrektur
- Anpassung von Bildinhalten
- Ausgabefunktionen und Weitergabe von Bildern

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Fotografinnen und Fotografen, die ihre Workflows optimieren möchten
- Bildbearbeitungs-Interessierte, die ihre Kenntnisse vertiefen wollen
- Personen mit Grundkenntnissen in Windows und/oder Macintosh

Lernmethoden:
- Praktische Übungen an Beispielbildern
- Schrittweise Anleitung durch den Dozenten
- Arbeit an eigenen Bilddaten
- Diskussion und Austausch in der Gruppe

Bitte mitbringen:
- Eigene Beispielbilder (RAW & JPG) auf einem USB-Stick
- Grundkenntnisse in Windows und/oder Macintosh

Wichtige Hinweise:
- Der Kurs entspricht den Anforderungen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).
- Für die Teilnahme kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
- Die Veranstaltung steht auch Teilnehmenden offen, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben.

Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Oberbank 1
44149 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
13.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
14.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
15.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
16.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
17.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20

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