Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Ägyptologie-Online-Kurs: Ägypten II - Reich der Pharaonen – Heimat der Götter
Keine Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-52588 |
| Beginn | Mi., 02.09.2026, 17:45 - 19:15 Uhr |
| Dauer | 6 Termine |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | 72,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 50 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Das Pharaonenreich am fruchtbaren Nil zählt zu den faszinierendsten und ersten Hochkulturen der Menschheit. Dank eines beredten Schrifttums und einer präzisen Bürokratie blicken wir heute auf eine Gesellschaft, in deren Zentrum die göttliche Macht des Pharaos stand. Von den monumentalen Pyramidenbauten der Frühzeit bis hin zu den komplexen innen- und außenpolitischen Turbulenzen zwischen glanzvoller Blüte und tiefem Untergang bietet die ägyptische Geschichte eine beeindruckende Dynamik. Bereits für die alten Griechen galt Ägypten als die Wiege der Menschheit; zudem hat die Kultur über den Weg des Christentums die abendländische Zivilisation nachhaltig geprägt. In dieser Kurs laden wir Sie ein, einen umfassenden Überblick über die rund 3.000-jährige Geschichte dieses Reiches zu gewinnen. Der Kurs ist ideal für alle Interessierten an der altägyptischen Kultur, die einen ersten Kontakt mit der Ägyptologie suchen und eine fundierte Grundlage für eine weitere vertiefende Beschäftigung mit dem Pharaonenreich schaffen möchten.Lernziele:
• Vermittlung eines umfassenden Überblicks über die ca. 3.000-jährige ägyptische Geschichte von ihren Ursprüngen bis zum Untergang
• Verständnis der gesellschaftlichen Struktur und der zentralen Rolle des Pharaos
• Analyse der Entwicklung der ägyptischen Hochkultur bis hin zur ersten Blütezeit (Pyramidenzeit des Alten Reiches)
• Einblick in die kulturellen und religiösen Einflüsse auf die abendländische Zivilisation
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte Personen, die einen ersten fundierten Kontakt mit der Ägyptologie suchen
• Alle, die sich einen groben Überblick über die altägyptische Kultur verschaffen möchten
• Personen, die eine theoretische Basis für eine spätere, tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema legen wollen
Lernmethoden:
• Vorträge und Präsentationen
• Gemeinsame Analyse von historischen Quellen und Texten
• Interaktive Diskussionsrunden
Bitte mitbringen:
• Neugier und Interesse an der antiken Welt
Wichtige Hinweise:
• Die ersten drei Sitzungen konzentrieren sich auf die Entwicklung der Hochkultur bis zur Pyramidenzeit des Alten Reiches
vhs.online
Kurse des Dozenten

Quo vadis China? Eine kleine Einführung in Geschichte und Gegenwart - Online
- Datum: Di. 29.09.2026
- Ort: vhs.online

"(K)ein Platz an der Sonne!“ – Der "koloniale (Rassen-)Wahn“ - Online
- Datum: Di. 03.11.2026
- Ort: vhs.online
