Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Acrylmalkurs Grundlagen
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-72926D |
| Beginn | Di., 03.11.2026, 18:30 - 21:00 Uhr |
| Dauer | 6 Termine |
| Kursort | Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1 |
| Entgelt | 90,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 10 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Grundlagen der Acrylmalerei: Kreativität und Technik entdeckenDie Acrylmalerei bietet eine faszinierende Welt voller Farben und Möglichkeiten. Mit ihrer vielseitigen Anwendbarkeit und der schnellen Trocknungszeit eignet sie sich hervorragend für experimentierfreudige Künstlerinnen und Künstler. In diesem Workshop lernen Sie die Grundlagen der Acrylmalerei kennen und erproben verschiedene Techniken, die Ihnen helfen, Ihre eigenen künstlerischen Ideen umzusetzen. Anhand kleiner Beispiele werden wir gemeinsam die Vielfalt dieser Maltechnik erkunden, sodass Sie später zu Hause selbstständig weiterarbeiten können. Egal, ob Sie Anfänger*innen sind oder bereits erste Erfahrungen gesammelt haben – dieser Kurs bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, Ihre Fähigkeiten zu vertiefen und neue Inspiration zu finden.
Lernziele:
Grundlegende Techniken der Acrylmalerei
Umgang mit verschiedenen Pinseln, Schwämmen und anderen Werkzeugen
Experimentieren mit Farben und Materialien
Erlernen von Mischtechniken und Schichtaufbau
Entwicklung einer eigenen Bildsprache
Die Veranstaltung richtet sich an:
Anfänger*innen, die die Grundlagen der Acrylmalerei erlernen möchten
Fortgeschrittene, die ihre Techniken vertiefen und neue Ansätze kennenlernen wollen
Künstler*innen, die ihre Kreativität erweitern möchten
Alle, die Freude am Malen haben und neue Inspiration suchen
Lernmethoden:
- Praktische Übungen und Experimente
- Individuelle Betreuung und Feedback
- Gemeinsame Erkundung verschiedener Techniken
- Diskussion und Austausch von Ideen
Bitte mitbringen:
Papier oder Leinwand (vorzugsweise kleinere Formate)
Bleistift und Radiergummi
Acrylfarben in verschiedenen Farben
Pinsel in unterschiedlichen Stärken
Schwamm
Wichtige Hinweise:
Der Kurs ist für Anfänger*innen und Fortgeschrittene geeignet.
Bitte bringen Sie Ihre eigenen Materialien mit, damit Sie direkt loslegen können.
Falls Sie keine eigenen Materialien haben, können wir gemeinsam eine Auswahl treffen.
Der Workshop findet in einer entspannten Atmosphäre statt, in der Sie sich frei entfalten können.
.
Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1
Oberbank 144149 Dortmund

Acrylmalkurs Grundlagen
- Datum: Di. 08.09.2026 - Di. 13.10.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1

Kreativität entfalten - kunsttherapeuthische Wege zu mehr Selbstausdruck
- Datum: Sa. 13.06.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund

Acrylmalkurs Grundlagen
- Datum: Do. 11.06.2026 - Do. 16.07.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1
