Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Chinesisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-42210D
Beginn Mo., 02.08.2027, 09:45 - 15:30 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 225,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der chinesischen Sprache und Kultur. In einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt eröffnen chinesische Sprachkenntnisse nicht nur neue berufliche Perspektiven, sondern sind oft der entscheidende Schlüssel für erfolgreiche internationale Kooperationen und Aufstiegschancen. Dieser Kurs ist speziell für Einsteigerinnen konzipiert, die ohne Vorkenntnisse eine solide Basis schaffen möchten. Wir begleiten Sie dabei, die ersten Hürden der Sprache zu überwinden, die Besonderheiten der Aussprache zu meistern und erste einfache Gespräche zu führen. Neben dem Spracherwerb legen wir großen Wert auf die interkulturelle Kompetenz: Wir schlagen Brücken zwischen den Kulturen, bauen Hemmschwellen ab und vermitteln Ihnen wertvolle Einblicke in den chinesischen Alltag und die gesellschaftlichen Gepflogenheiten, damit Sie in Ihren Begegnungen sicher und empathisch auftreten können.

Inhalte:
- Training der Aussprache
- Erste Grundlagen der Grammatik und Basiswortschatz für Alltag und Beruf
- Einfache (berufs-)alltagsnahe Dialoge: Begrüßungen und Vorstellung der eigenen Person (Beruf und Herkunft), Fragen nach Gegenständen und die chinesische Zahlensysteme inklusive Datums- und Preisangaben
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Die Veranstaltung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Koreanischen,
- die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben am Arbeitsplatz übernehmen und dafür Grundkenntnisse der chinesischen Sprache benötigen
- für die der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Schlüssel- bzw. Aufstiegsqualifikation darstellt
- die häufig beruflich nach China reisen und Grundkenntnisse der Schrift und der Kultur benötigen
- die in Deutschland häufig mit Menschen aus dem koreanischen Kulturraum zu tun haben und für den Umgang Grundkenntnisse der chinesischen Sprache benötigen

Lernmethoden:
- Aussprachetraining
- Grammatikerklärungen und -beispiele
- Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Grammatik und Wortschatz
- Interaktive Gesprächsübungen
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Wichtige Hinweise:
Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an dem Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
In der Kurszeit sind täglich 75 Minuten Pause vorgesehen. Während des Bildungsurlaubs steht Mineralwasser für Sie zur Verfügung.

Ablaufplan Bildungsurlaub
Chinesisch für Anfängerinnen ohne Vorkenntnisse (A1.1)

1. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Einführung in die Sprache
• Übungen zur Aussprache
• Interaktive Situationen: Begrüßung und Vorstellung (privat und geschäftlich)

2. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Kennenlernen und Höflichkeitsregeln in China
• Landeskunde und Aussagen zur Herkunft
• Vokabeln und Themen des Alltagslebens

3. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Praktische Anwendungen: Termine vereinbaren und Hotelzimmer reservieren
• Wiederholung der bereits gelernten Inhalte

4. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Alltagsfragen: Preis, Zeit, Datum und Telefonnummer erfragen
• Grundlagen und erste Einführung in die chinesischen Schriftzeichen

5. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Kommunikation im Alltag: Wünsche ausdrücken, Fahrkarten kaufen und Getränke bestellen
• Zusammenfassung und Kursabschluss

Musterablaufplan, Änderungen vorbehalten!

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
02.08.2027
Uhrzeit
09:45 - 15:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S336
Datum
03.08.2027
Uhrzeit
09:45 - 15:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S336
Datum
04.08.2027
Uhrzeit
09:45 - 15:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S336
Datum
05.08.2027
Uhrzeit
09:45 - 15:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S336
Datum
06.08.2027
Uhrzeit
09:45 - 15:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S336

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