Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Englisch A1 - ohne Vorkenntnisse

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-32800D
Beginn Mo., 19.10.2026, 09:00 - 14:30 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 215,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 15
Zielgruppe
Downloads Seminarunterlagen "Englisch - Niveaustufe A2.1 - Intensivwoche"

Kursbeschreibung

Dieser Englisch-Intensivkurs ist ideal für Teilnehmende ohne oder mit nur sehr geringen Vorkenntnissen, die einen fundierten Einstieg in die englische Sprache suchen. In nur einer Woche erwerben Sie grundlegende Sprachkenntnisse, die Ihnen helfen, sich in einfachen Alltags- und Berufssituationen verständigen zu können. Der Kurs vermittelt Ihnen die wichtigsten Grundlagen der englischen Grammatik, einen elementaren Wortschatz sowie die korrekte Aussprache. Besonders liegt der Fokus auf der praktischen Anwendung der Sprache: Durch einfache Dialoge, Rollenspiele, Hörübungen und interaktive Gruppenarbeiten werden Sie schrittweise an das aktive Sprechen herangeführt. Die Themen und Inhalte orientieren sich an typischen Alltagssituationen wie Begrüßung, Einkaufen, Reisen oder einfache Gespräche im beruflichen Umfeld.

Inhalte:
- Grundlagen der englischen Grammatik
- Elementarer Wortschatz
- Korrekte Aussprache
- Einfache Dialoge und Rollenspiele
- Hörübungen und interaktive Gruppenarbeiten
- Alltagssituationen: Begrüßung, Einkaufen, Reisen, Beruf

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Personen, auf die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben am Arbeitsplatz zukommen, denen sie ohne Grundkenntnisse der englischen Sprache nicht gerecht werden können.
- Personen, für die der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Schlüssel- bzw. Aufstiegsqualifikation darstellt.

Lernmethoden:
- Frontalunterricht
- Gruppenarbeit
- Rollenspiele
- Hörübungen
- Interaktive Übungen

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch „Fairway new A1“ (Klett-Verlag, ISBN: 978-3-12-501610-1)

Wichtige Hinweise:
- Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
- Das Unterrichtsmaterial wird im Kurs bereitgestellt.

Ablaufplan Bildungsurlaub Englisch–Intensivwoche ohne Vorkenntnisse (A1.1)

1. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Vormittags:
- Begrüßung, Vorstellen, erste Lernschritte in der Fremdsprache (z. B. Fragen stellen, Begrüßungskonventionen in englischsprachigen Ländern)
- Nachmittags:
- Zahlen, Hotel

2. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Vormittags:
- Informationen austauschen
- Nachmittags:
- Erste Kommunikationsstrategien

3. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Vormittags:
- Reisen per Luft, Bahn, usw.
- Nachmittags:
- Reisen, Landeskunde

4. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Vormittags:
- Erste Kontakte knüpfen
- Nachmittags:
- Nach dem Weg fragen, Einkaufen

5. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Vormittags:
- Arbeit und Beruf
- Nachmittags:
- Fragen, Wiederholung, Feedback

Musterstundenplan, Änderungen vorbehalten
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
19.10.2026
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
20.10.2026
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
21.10.2026
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
22.10.2026
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
23.10.2026
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16

Ursula Vormbrock


Dozentenportrait
- Master of Education (M.Ed.) für die Sekundarstufe II/Lehramt
- Studium der Anglistik, Amerikanistik, Germanistik sowie Bildungswissenschaften an der TU Dortmund von 2017-2022
- Auslandsaufenthalt, stay abroad in Oxford, UK
- Teilnehmerin am Projekt „Gedankenzüge. Walt Whitman: Experiment Demokratie“, eine Kooperation zwischen der Fakultät Kulturwissenschaften und DSW21
- Unterrichtserfahrungen an Dortmunder Gymnasien sowie Grundschulen

Kurs teilen:

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  • Datum: Mo. 13.07.2026 - Fr. 17.07.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

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  • Datum: Mo. 20.07.2026 - Fr. 24.07.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47