Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Fit fürs Büro - Einführung in Word und Excel

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-24617D
Beginn Di., 20.04.2027, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer 3 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 157,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe
Downloads Seminarunterlagen "Einführung in Word und Excel"

Kursbeschreibung

Effizient arbeiten mit Word und Excel: Grundlagen der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation
Steigen Sie systematisch in die Welt der zwei wichtigsten Office-Programme ein und optimieren Sie Ihre Arbeitsweise im Alltag. In diesem Kurs lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie Texte in Word professionell gestalten und in Excel präzise Berechnungen durchführen. Ob für private Projekte oder berufliche Anforderungen – die Fähigkeit, Dokumente strukturiert zu erstellen und Daten effizient zu verwalten, ist heute eine unverzichtbare Kompetenz. Wir begleiten Sie dabei, die grundlegenden Funktionen der Textverarbeitung zu beherrschen und das Potenzial der Tabellenkalkulation voll auszuschöpfen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Sie die Werkzeuge nicht nur theoretisch kennen, sondern sie direkt in praktischen Übungen anwenden können, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten.
Inhalte:
• Einführung in die Arbeitsoberfläche und Ansichten von Word
• Effiziente Texteingabe, Nutzung von Sonderzeichen und Tastenkombinationen
• Professionelle Bearbeitung von Texten: Markieren, Kopieren, Einfügen sowie Suchen und Ersetzen
• Seitenlayout, Zeichen- und Absatzformatierung sowie Formatübernahmen
• Sicherer Umgang mit Dokumenten: Öffnen, manuelles und automatisches Speichern sowie Druckoptionen
• Grundlagen der Tabellenkalkulation mit Excel: Aufbau von Tabellen und Dateneingabe
• Bearbeitung von Zellen, Zeilen und Spalten sowie Nutzung der automatischen Summenfunktion
• Erstellung und Bearbeitung von Formeln unter Verwendung mathematischer Operatoren
• Unterscheidung zwischen relativen und absoluten Zellenbezügen
• Anpassung von Zellen- und Zahlenformaten
• Organisation von Arbeitsblättern, Nutzung des Gruppenmodus und Verknüpfung von Inhalten
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Einsteiger*innen, die ihre Kenntnisse in Word und Excel systematisch aufbauen möchten
• Personen, die ihre Effizienz bei der Arbeit mit Texten und Tabellen steigern wollen
• Voraussetzung sind Grundkenntnisse im Umgang mit Windows
Lernmethoden:
• Praxisorientierte Übungen am PC
• Geführte Schritt-für-Schritt-Anleitungen
• Interaktive Erklärungen und Beispiele
Bitte mitbringen:
• Ggf. eigene Notizmaterialien
• Motivation für digitales Lernen
Wichtige Hinweise:
Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.

vorläufiger Ablaufplan Bildungsurlaub
Effizient arbeiten mit Word und Excel: Grundlagen der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation
1. Tag (8 UE)
• Einführung in Word: Start, Bildschirmaufbau und Arbeitsoberfläche
• Texteingaben, Sonderzeichen, Autokorrektur und Tastenkombinationen
• Bearbeitung von Texten: Markieren, Kopieren, Einfügen, Suchen und Ersetzen
• Seitenansicht, Seiten Einrichtung sowie Zeichen- und Absatzformatierung
2. Tag (8 UE)
• Vertiefung der Formatierung: Formatübernahme und Anwendungsbeispiele
• Dateimanagement: Öffnen, manuelles und automatisches Speichern von Dokumenten
• Druckmanagement und Ausgabeoptionen
• Grundlagen von Excel: Anwendungspotenziale und Aufbau der Arbeitsoberfläche
• Dateneingabe und Bearbeitung von Zellen, Zeilen und Spalten
• Einführung in die automatische Summenfunktion
3. Tag (8 UE)
• Effizienz in Excel: Autoausfüllen und Erstellung mathematischer Formeln
• Vertiefung: Relative und absolute Zellenbezüge
• Zellenformate und benutzerdefinierte Zahlenformate
• Organisation: Arbeiten mit mehreren Arbeitsblättern, Gruppenmodus und Verknüpfung von Inhalten über Mappen

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