Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Französisch A2
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-36100D |
| Beginn | Mo., 26.10.2026, 09:00 - 14:30 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 215,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 15 |
| Zielgruppe | |
| Downloads |
Seminarunterlagen "Französisch mit Vorkenntnissen (A2-Niveau)"
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Kursbeschreibung
Französisch für Einsteiger: Grundlagen in fünf TagenTauchen Sie ein in die faszinierende Welt der französischen Sprache und öffnen Sie die Tür zu einer neuen Kultur. In diesem kompakten und lebendigen Bildungsurlaub erwerben Sie innerhalb von nur fünf Tagen die essenziellen Grundkenntnisse, die Ihnen einen sicheren Einstieg in die französische Kommunikation ermöglichen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei, die ersten Hürden zu überwinden und Freude an der neuen Sprache zu finden. Neben den sprachlichen Grundlagen erwarten Sie spannende Einblicke in das Land, die Menschen und die vielfältigen Traditionen Frankreichs, sodass Sie ein umfassendes Verständnis für das Zusammenspiel von Sprache und Kultur entwickeln. Da der Kurs keinerlei Vorkenntnisse voraussetzt, ist er die ideale Wahl für absolute Anfängerinnen, die mit Begeisterung und Neugier in dieses Abenteuer starten möchten.
Inhalte:
• Grundlagen der Aussprache und Phonetik für ein natürliches Sprachgefühl
• Erlernen wichtiger Höflichkeitsfloskeln und klassischer Begrüßungen
• Aufbau eines fundierten Grundwortschatzes für typische Alltagssituationen
• Einführung in einfache Satzstrukturen und die grundlegende Grammatik
• Landeskundliche Exkurse zu Kultur, Geografie und Gesellschaft
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Berufstätige, die effizient und kompakt Grundkenntnisse in Französisch erwerben möchten
• Privatpersonen mit einem Interesse an der französischen Sprache und Kultur
• Alle Sprachbegeisterten, die einen schnellen und strukturierten Einstieg suchen
Lernmethoden:
• Interaktiver Unterricht mit starkem Fokus auf die praktische Anwendung
• Kooperative Lernformen durch Gruppen- und Partnerarbeit
• Multimediale Unterstützung zur Förderung des Hör- und Sehverstehens
• Anwendung der Inhalte in praxisnahen Rollenspielen
Bitte mitbringen:
• Lehrbuch: Voyage neu A2, ISBN 978-3-12-529422-6 (KLETT)
• Gute Laune und die Lust am Experimentieren mit einer neuen Sprache
Wichtige Hinweise:
Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
Ablaufplan Bildungsurlaub (Musterplan)
Französisch für Einsteiger: Grundlagen in fünf Tagen
1. Tag (6 UE)
• Einführung in die Phonetik und Aussprache
• Erste Begrüßungen und Höflichkeitsformen
• Sich vorstellen und einfache Kennenlernfragen
2. Tag (6 UE)
• Aufbau des Grundwortschatzes (Alltagsobjekte und Farben)
• Erste einfache Satzstrukturen
• Landeskundlicher Einblick: Geografie und Regionen
3. Tag (6 UE)
• Zahlen, Uhrzeiten und Wochentage
• Grundlegende grammatikalische Strukturen
• Kommunikation in einfachen Alltagssituationen
4. Tag (6 UE)
• Erweiterung des Wortschatzes: Einkaufen und Gastronomie
• Praxisnahe Rollenspiele zur Anwendung der Inhalte
• Kulturelle Besonderheiten und Traditionen
5. Tag (6 UE)
• Vertiefung der gelernten Satzstrukturen
• Zusammenfassung der wichtigsten Ausdrücke
• Abschlussprojekte und Ausblick auf weitere Lernschritte
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund

Bildungsurlaub: Französisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)
- Datum: Mo. 19.10.2026 - Mi. 21.10.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Französisch A1-A2 Reprise/Auffrischung
- Datum: Mi. 16.09.2026 - Mi. 02.12.2026
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36

Parlons français - Conversation
- Datum: Do. 17.09.2026 - Do. 03.12.2026
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
